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Der Rundfunkbeitrag ab 2013
Welche Kosten kommen auf die Unternehmen zu?
Informationen
| Kurzbeschreibung: Ab 2013 muss jeder Betrieb einen „Rundfunkbeitrag“ leisten. Im Rahmen der Veranstaltung am 6. November 2012 werden Fragen zur Berechnung der künftigen Rundfunkbeiträge geklärt. |
| Beschreibung: Ab 2013 muss jeder Betrieb einen „Rundfunkbeitrag“ leisten. Die Höhe richtet sich allein nach der Anzahl der Betriebsstätten und der Mitarbeiter. Auch wenn in einer Betriebsstätte keine Empfangsgeräte vorhanden sind oder den Mitarbeitern die Nutzung von Radios verboten ist, muss der Betrieb zahlen. Da die Beiträge pro Betriebsstätte berechnet werden, zahlen Filialbetriebe bei gleicher Mitarbeiterzahl mehr als Firmen mit nur einem Standort. Teilzeitintensive Branchen sind ebenfalls im Nachteil. Je mehr Mitarbeiter, desto höher die Beiträge pro Betriebsstätte – egal ob Voll- oder Teilzeitbeschäftigter. Betriebe mit mehr als einem Dienstfahrzeug bzw. Hotelzimmer müssen zusätzlich pro Fahrzeug bzw. Zimmer einen Beitrag leisten. Das gilt auch für dienstlich genutzte Fahrzeuge, die gar kein Radio haben. Was gilt als Betriebsstätte und wer als Beschäftigter? Gibt es Ausnahmen? Diese und weitere Fragen zur Berechnung der künftigen Rundfunkbeiträge wollen wir Ihnen im Rahmen unserer Veranstaltung, zu der wir Sie herzlich einladen beantworten. Haben Sie eine konkrete Frage zum Rundfunkbeitrag für Ihr Unternehmen? Senden Sie die Frage gern an: nadja.zimmermann@hk24.de Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie dann eine gezielte Antwort von den Referenten. |
Kosten
| Preis: | kostenfrei |
Zusätzliche Informationen
| Hinweise: | Eine gemeinsame Veranstaltung der Handelskammer und der Handwerkskammer Hamburg. |
Veranstaltungstermine, -orte und Referenten
Zu dieser Veranstaltung gibt es derzeit keine Termine.
VERANSTALTUNGS-NR. 13154054
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Innovations Kontakt Stelle (Link: http://iks-hamburg.de/)
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Hanseatisches Wirtschaftsarchiv (Dokument-Nr.: 48043)
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Einheitlicher Ansprechpartner (Dokument-Nr.: 56490)
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