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Der "Bekannte Versender" in der Luftfracht

Informationen

Kurzbeschreibung:

Basierend auf Änderungen der einschlägigen EG-Verordnungen sind Ende April 2010 umfassende Änderungen in Kraft getreten. Ziel der Veranstaltung ist, Ihnen einen Überblick über das Zulassungsverfahren zu geben und Ihnen die Grundlagen für die Entscheidung zu vermitteln, ob Sie „Bekannter Versender“ bleiben bzw. werden wollen.

Beschreibung:

Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an die Fluggesellschaften übergeben werden. Entweder muss die Fracht vor der Anlieferung durch den Spediteur („Reglementierter Beauftragter“) untersucht werden, oder es liegt eine als sicher gekennzeichnete Sendung eines Verladers vor, der über den Status eines „Bekannten Versenders“ verfügt.
Basierend auf Änderungen der einschlägigen EG-Verordnungen sind Ende April 2010 umfassende Änderungen in Kraft getreten. Reichte früher eine Sicherheitserklärung eines  „Bekannten Versenders“ aus, damit seine Sendungen ohne weitere Sicherheitskontrollen verladen werden dürfen, so müssen „Bekannte Versender“ ab dem 25. März 2013 über eine Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verfügen. Für derzeitige „Bekannte Versender“ besteht eine Übergangsfrist. Neue Versender müssen bereits heute eine LBA-Zulassung vorweisen.

Allgemein

Datum: 26.09.2012
Status: Die Anmeldefrist ist abgelaufen     

Kosten

Preis: 50,00 €

Veranstaltungstermine, -orte und Referenten

26.09.2012
Veranstaltungsort:
13.30 - 18.00 Uhr
Handelskammer Hamburg*
Handelskammer Hamburg
Plenarsaal
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
 
 

VERANSTALTUNGS-NR. 13153959

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