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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Asphaltbauer / Asphaltbauerin
Arbeitsgebiet:
Im Brücken- und Straßenbau stellen Asphaltbauer/ Asphaltbauerinnen Dichtungs-, Schutz-, Trag- und Deckschichten her. Im Industriebau stellen sie Hallen- und Werkstattböden her und bauen im Hochbau Estriche mit und ohne Dämmschichten ein. Durch entsprechende Abdichtungen sichern sie Bauwerke gegen Bodenfeuchtigkeit und Oberflächenwasser.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Bauindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Asphaltbauer/ Asphaltbauerinnen
- richten die Arbeitsstätte ein
- stellen wasserdichte Belägen, Estrichen und Kunststoffbeschichtungen her,
- verarbeiten Wärmedämm-Materialien ,
- erlernen den Umgang mit Vermessungsgeräten und die Handhabung der Werkzeuge,
- bedienen und warten Maschinen und Baugeräte,
- mischen die Mischgutsorten in Asphaltmischanlagen,
- lesen Zeichnungen und fertigen Zeichnungen an,
- dichten Brückenbauwerke und Hochbauten ab,
- stellen Fugen her und schließen sie wieder.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht
- Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen
- Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten
- Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau
- Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen
- Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau
- Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden
- Arbeiten mit Kunststoffen
- Bearbeiten von Metallen
- Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen
- Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit
- Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser
- Abdichten von Brückenbauwerken
- Aufbereiten von Gussasphalt und Asphaltmastix
- Einbauen von Gussasphalt und Asphaltmastix
- Entnehmen von Materialproben
- Durchführen von Wärme- und Schalldämmmaßnahmen in Verbindung mit Gussasphalt
- Herstellen und Schließen von Fugen
- Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gussasphalt
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | Im 1. Ausbildungsjahr: |
Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht |
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich
hier
die Ausbildungsverordnung (gültig seit 19. März 1984) kostenlos herunterladen. Die sachlich-zeitliche Gliederung zur Zeit noch nicht verfügbar |
Fortbildungsmöglichkeiten: |
Geprüfte/-r Polier/-in
|
Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 5432
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