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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Baustoffprüfer/ Baustoffprüferin
Arbeitsgebiet:
Baustoffprüfer und Baustoffprüferinnen arbeiten in Betrieben der Bauwirtschaft, der Fertigteilindustrie, des Tiefbaus, den Beton- und Asphaltwerken, sowie in Überwachungs- oder Forschungseinrichtungen, welche geo-, asphalt- oder bautechnische Untersuchungen durchführen. Sie sind meist in Laboren, aber auch auf Baustellen und im Gelände tätig. Ihre Arbeitsgebiete umfassen die Schwerpunkte:
1. Geotechnik,
2. Mörtel- und Betontechnik,
3. Asphalttechnik.
Branchen/Betriebe:
Industrie und Handel
Berufliche Fähigkeiten:
Baustoffprüfer und Baustoffprüferinnen.
- wenden Regelwerke für Bauprodukte, Baurohstoffe, Böden, Altlasten und Recyclingmaterialien an,
- prüfen und kontrollieren die Qualität von Baustoffen, deren Rohstoffe, Bauprodukte, Gebrauchseigenschaften von Böden und Recyclingmaterialien,
- bereiten Proben vor, stellen Proben her und führen Probenahmen durch,
- führen Messungen und Prüfungen durch,
- verarbeiten Daten, werten sie aus, bereiten sie auf und dokumentieren diese,
- kontrollieren und bewerten Arbeitsergebnisse,
- erläutern erbrachte Prüfleistungen und Prüfergebnisse im Kundengespräch,
- wenden Labortechnik an,
- handhaben Laborgeräte und -einrichtungen und halten diese in Stand,
- wenden Arbeitsstoffe, Baurohstoffe, Bindemittel, Mischungen und Recyclingmaterialien an,
- richten Arbeitsplätze ein, sichern und räumen diese,
- planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, erfassen Mengen- und Zeitaufwand, berechnen die erbrachten Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz,
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
- führen ihre Arbeiten selbstständig, kunden- und betriebswirtschaftlich orientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
- Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- Anwenden von Arbeitsstoffen, Baurohstoffen, Bindemitteln, Mischungen und Recycling-materialien,
- Durchführen von Probenahmen, Vorbereiten und Herstellen von Proben,
- Anwenden von Regelwerken für Bauprodukte, Baurohstoffe, Böden, Altlasten und Recyclingmaterialien,
- Anwenden von Labortechnik,
- Durchführen von Messungen und Prüfungen,
- Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- Verarbeiten, Auswerten, Aufbereiten und Dokumentieren von Daten,
- Betriebswirtschaft, Kundenorientierung,
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Bautechnik (G 19) Billwerder Billdeich 622 21033 Hamburg Telefon: 42 89 2 - 04 Telefax: 42 89 2 - 411 E-Mail: Ursula.Ott@bbs.hamburg.de Internet: http://www.hh.schule.de/g19/ |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 24. März 2005) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Geprüfte/-r Polier/-in
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 31776
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