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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Feuerungs- und Schornsteinbauer/in
Arbeitsgebiet:
Feuerungs- und Schornsteinbauer / Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen bauen industrielle Feuerungsanlagen für extrem hohe Temperaturen und die dafür erforderlichen Abgasleitungen. Dazu gehören meist sehr hohe Schornsteine, die starken Belastungen durch Wind und Wetter, aber auch aggressiven Chemikalien standhalten müssen. Sie mauern und isolieren deshalb das Schornsteinfutter mit Spezialbeton; feuerfesten und säurebeständigen Steinen und widerstandsfähigen Isolier- und Dämmstoffen und stützen das Mauerwerk durch Stahleinlagen, Verankerungen und Schornsteinbänder ab.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Bauindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Feuerungs- und Schornsteinbauer/ Feuerungs- und Schornsteinbauerinnen
- bauen Feuerungs- und Rauchkanalanlagen, Schornsteine, Beruhigungs- und Staubkammern und Industrieöfen,
- mischen den Mörtel an,
- mauern Wände, Pfeiler, Ecken, Formsteingewölbe und Feuerraumwände,
- bauen Schalungen auf, bewehren und betonieren sie,
- kleiden Feuerungsanlagen und Schornsteine mit feuerfesten und säurebeständigen Materialien aus,
- verlegen Blitzschutzanlagen,
- bringen Schornsteinbänder und Schornsteinkopfabdeckungen an,
- überprüfen, warten, reparieren und sanieren Schornsteine und Feuerungsanlagen,
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Herstellen von Schornsteinen und Abgasanlagen
- Herstellen von feuerfesten Konstruktionen
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
- Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz
- Sanieren, Instandsetzen und Sichern von Baukörpern
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Bautechnik (G19) |
Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. September: Blockunterricht |
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich
hier
die Ausbildungsverordnung und die sachlich-zeitliche Gliederung (gültig seit 2. April 2004) kostenlos herunterladen. |
Fortbildungsmöglichkeiten: |
Geprüfte/-r Polier/-in
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Hinweise zur Prüfung: | Die Prüfungstermine finden Sie hier . |

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