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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Hochbaufacharbeiter / Hochbaufacharbeiterin
Erste Stufe der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft sind die Ausbildungsberufe:
- Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin,
- Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin oder
- Tiefbaufacharbeiter/ Tiefbaufacharbeiterin.
Die Ausbildungsberufe der auf den Hochbaufacharbeiter/ die Hochbaufacharbeiterin aufbauenden zweiten Stufe sind:
- Maurer/ Maurerin,
- Beton- und Stahlbetonbauer/ Beton- und Stahlbetonbauerin,
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/ Feuerungs- und Schornsteinbauerin.
Die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft dauert insgesamt 3 Jahre. Die Ausbildung in der ersten Stufe dauert 2 Jahre. In den Ausbildungsberufen der darauf aufbauenden zweiten Stufe dauert die Ausbildung ein weiteres Jahr.
Arbeitsgebiet:
Die Tätigkeiten der Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen entsprechen den nach der einjährigen Grundbildung gewählten Ausbildungsschwerpunkten.
Im Schwerpunkt Maurerarbeiten stellen sie Wände und Ecken her, bauen Stahlbetonfertigteile ein, erstellen Verschalungen und führen einfachen Wand- und Deckenputz aus.
Im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten zimmern sie die Verschalungen, biegen und flechten Stahlbewehrungen, stellen Betonmischungen her, bringen den Beton ein und verdichten ihn, sie entfernen die Verschalungen und behandeln den Beton nach.
Im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten errichten sie Feuerungsanlagen, Abzugskanäle und Schornsteine aus feuerfesten Materialien, bauen Dämmstoffe und Stahlbetonfertigteile ein und stellen Bewehrungen und Betonbauteile her.
Branchen/ Betriebe:
Unternehmen der Bauindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterinnen
- treffen vorbereitende Arbeiten, z. B. Aufstellen von Baustellenschildern, Aufbauen einfacher Baugerüste,
- bauen Schalungen zusammen, stellen sie auf und sichern sie,
- stellen Bewehrungen her und messen den Rundstahl, verlegen und verknüpfen Rundstahlstäbe,
- wirken beim mischen und transportieren von Beton mit,
- stellen Mauerwerk her, z. B. Schließen von Mauerwerksdurchbrüchen,
- stellen Schornsteine und Abzugskanäle her,
- verfugen das Mauerwerk,
- wirken beim Einbau von Fertigteilen mit.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
- Durchführen von Messungen
- Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen
- Bedienen und Instandhalten von Geräten, Anlagen und Maschinen
- Herstellen von Bohrungen
- Herstellen von Pfählen und Ankersystemen
- Herstellen von Baugruben- und Hangsicherungen
- Durchführen von Ramm-, Rüttel- und Vibrationsarbeiten
- Herstellen von Schlitz- und Dichtwänden
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Ausbildungsdauer: | 2 Jahre |
Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Bautechnik (G19) |
Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. September: Blockunterricht |
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich
hier
die Ausbildungsverordnung (gültig seit 2. April 2004) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
Fortbildungsmöglichkeiten: | Die Ausbildungsberufe der auf den Hochbaufacharbeiter/ die Hochbaufacharbeiterin aufbauenden zweiten Stufe. |
Hinweise zur Prüfung: | Zur Zeit keine Prüfungstermine. |

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