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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin
Arbeitsgebiet:
Industrie-Isolierer und Industrie-Isoliererinnen stellen vorwiegend für große industrielle Anlagen beispielsweise in der chemischen Industrie, in Raffinerien, in Kraftwerken, in Müllverbrennungsanlagen oder auf Schiffen Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen an Rohrleitungen, Behältern, Einbauten, Decken und Wänden her. Sie fertigen die dafür notwendigen Stütz- und Tragkonstruktionen, bringen sie an, wählen die Dämmstoffe aus, bringen sie in unterschiedlichen Techniken an und ummanteln die Dämmungen mit Blechen oder anderen Werkstoffen. Isolierer und Isoliererinnen im Bereich der Industrie stellen auch Dämmungen für den Schall- und Brandschutz in Gebäuden und an betriebstechnischen Anlagen her.
Industrie-Isolierer und Industrie-Isoliererinnen sind in der Lage, diese Arbeiten selbständig anhand von technischen Unterlagen allein und in Kolonnen durchzuführen. Sie sind darüber hinaus befähigt, den Arbeitsumfang abzuschätzen und den Arbeitsablauf auf der Baustelle in Abstimmung mit anderen Gewerken sicherzustellen
Branchen/Betriebe:
Industrie und Handwerk
Baubetriebe mit Schwerpunkt Ausbau
Berufliche Fähigkeiten:
- Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten,
- Montieren von Leichtwänden und abgehängten Decken,
- Aufreißen, Abwickeln, Herstellen und Montieren von einfachen und komplexen Formteilen aus Blech,
- Aufmessen von Anlageteilen und Anfertigen von Isometrien,
- Auswählen von Dämmstoffen, Werkstoffen für Ummantelungen und Befestigungsmitteln nach Anwendungszweck und unter Berücksichtigung schall- und brandschutztechnischer Gesichtspunkte,
- Anbringen der Dämmstoffe durch Anlegen, Ansetzen, Wickeln, Kleben, Verdrahten und Bandagieren,
- Einbringen der Dämmstoffe durch Schütten, Blasen, Stopfen und Schäumen,
- Herstellen und Anbringen von Matratzen aus Dämmstoffen,
- Herstellen und Anbringen von Stütz- und Tragkonstruktionen,
- Ummanteln der Dämmungen mit Blechen, Folien, Bahnen, Bandagen und plastischen Hartmänteln und Formstücken,
- Prüfen der Ausführung von Dämmsystemen und Dampfbremsen sowie Beurteilen ihrer Wirkung,Ergreifen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- Ergreifen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Bautechnik (G19) |
Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. September: Blockunterricht |
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich
hier
die Ausbildungsverordnung (gültig seit 2. April 2004). und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
Fortbildungsmöglichkeiten: |
Geprüfte/-r Polier/-in
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Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden sie hier . |
DOKUMENT-NR. 40168
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