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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Trockenbaumonteur / Trockenbaumonteurin
Arbeitsgebiet:
Zur Verbesserung der Akustik und zur gestalterischen Verschönerung werden in Wohn-, Geschäfts- und Repräsentationsräumen, in Foyers und Theatersälen Wand- und Deckenverkleidungen angebracht. Trockenbaumonteure montieren solche Verkleidungen aus Holz, Kunststoff und anderen geeigneten Werkstoffen und stellen auch die erforderlichen Unterkonstruktionen her. Dabei berücksichtigen sie die Anforderungen der Wärme-, Schall- oder Feuerdämmung.
Branchen/Betriebe:
Industrie und Handwerk
Baubetriebe mit Schwerpunkt Ausbau
Berufliche Fähigkeiten:
- Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes ergreifen
- Geräte und Maschinen für den Arbeitsablauf auswählen, anfordern, transportieren, lagern und für den Einsatz vorbereiten
- Aussparungen für unterschiedliche geometrische Formen herstellen und einbringen
- Schienen und Rahmen zuschneiden, umformen und befestigen
- Gefälle- und Ausgleichschüttungen herstellen
- Fertigteilestriche einbauen
- Platten und Paneele zurichten und montieren, Träger, Tragwerke und Stützen bekleiden
- Vorgefertigte Bauteile, insbesondere Fenster, Türen, Brandschutzglas, Sanitärsystembauteile, Tragkonstruktionen und Installationsteile, montieren
- Ummantelungen und Abschottungen herstellen und montieren
- Unterdecken und Deckenbekleidungen herstellen und montieren
- Vorwandinstallations- und Installationswände herstellen
- Installationsschächte herstellen
- Kabelkanäle herstellen und montieren
- Gewölbe und Bögen herstellen und mit unterschiedlichen Werkstoffen beplanken
- Fugen maschinell schließen
- Dachschrägen, insbesondere unter Beachtung der Winddichtigkeit, Dampfdiffusion und Hinterlüftung, herstellen
- Sanierung und Instandsetzung durchführen
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Einbauen von Fertigteilfußbodenkonstruktionen
- Herstellen von Trockenbaukonstruktionen
- Sanieren und Instandsetzen von Trockenbaukonstruktionen
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Bautechnik (G19) |
Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. September: Blockunterricht |
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich
hier
die Ausbildungsverordnung (gültig seit 2. April 2004). und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
Fortbildungsmöglichkeiten: |
Geprüfte/-r Polier/-in
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Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden sie hier . |

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