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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Arbeitsgebiete:
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sind Fachleute für die Sammlung, Sortierung und Verarbeitung der unterschiedlichsten Abfallstoffe aus Haushalten und Gewerbe.
Branchen/Betriebe:
Entsorgungsunternehmen z.B. Glas- und Papierrecycling, Betreiber von Deponien, Kompostierungsanlagen oder chemisch-physikalische Behandlungsanlagen.
Berufliche Fähigkeiten:
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- nehmen Abfälle an,
- identifizieren, untersuchen und deklarieren Abfälle,
- ordnen Abfälle Entsorgungssystemen zu,
- disponieren Behälter und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsvorschriften,
- steuern und kontrollieren technische Abläufe,
- bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung,
- erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
- dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
- handeln kundenorientiert und wenden entsprechende Informations- und Kommunikationstechniken an,
- arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
- wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an.
Im dritten Ausbildungsjahr wird zwischen den Schwerpunkten Logistik, Sammlung und Vertrieb oder Abfallverwertung und -behandlung oder Abfallbeseitigung und -behandlung gewählt.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation,
- Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen,
- Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene,
- Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
- Umgang mit elektrischen Gefahren,
- Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen,
- Werk-. Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe; Werkstoffbearbeitung,
- Lagerhaltung; Arbeitsgeräte und Einrichtungen,
- Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen,
- Kundenorientiertes Handeln,
- Kaufmännisches Handeln,
- Abfälle und Abfallannahme,
- Abfallentsorgungsverfahren,
- Betrieb und Instandhaltung,
- Stoffströme, Logistik und Disposition,
- qualitätssichernde Maßnahmen,
- Informationstechnik,
- Rechtsvorschriften und technische Regelwerke.
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütungen | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Informations- und Elektrotechnik, Chemie- und Automatisierungstechnik(G 18) Dratelnstraße 26 21109 Hamburg Telefon: 4 28 79-02, Telefax: 4 28 79-450 E-Mail: webmaster@g18.de Internet: www.g18.de/ |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 17. Juni 2002) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier. (zur Zeit keine Termine) |
DOKUMENT-NR. 15615
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