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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Arbeitsgebiet:
Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik sorgen für hygienisch einwandfreies Trinkwasser. Dazu betreiben sie Anlagen zur Gewinnung von geeignetem Rohwasser.
Branchen/Betriebe:
Industrielle und kommunale Betriebe der Wasserversorgung
Berufliche Fähigkeiten:
Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik
- steuern und kontrollieren technische Abläufe,
- bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -förderung, -speicherung und -verteilung,
- legen Rohrleitungen, montieren und demontieren die entsprechenden Anlagen,
- überprüfen Kundenanlagen,
- führen an den elektrischen Anlagen im Wasserwerk in begrenztem Umfang Schaltvorgänge und Reparaturen durch,
- nehmen zur Eigenüberwachung des Lebensmittels „Trinkwasser“ Proben, bestimmen in begrenztem Maße Qualitätsparameter und bewerten sie,
- dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
- erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
- arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
- wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an,
- handeln kundenorientiert und wenden die entsprechenden Informations- und Kommunikationstechniken an.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation,
- Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen,
- Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene,
- Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
- Umgang mit elektrischen Gefahren,
- Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen,
- Werk-. Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe; Werkstoffbearbeitung,
- Lagerhaltung, Arbeitsgeräte und Einrichtungen,
- Sicherheit von Personen und Anlagen,
- Wasserwirtschaft,
- Wassergewinnung,
- Wasserbeschaffenheit, Wasseraufbereitung,
- Wasserförderung, -speicherung und -verteilung,
- Wasseruntersuchung,
- Messen, Steuern, Regeln,
- Elektrische Anlagen in der Wasserversorgung,
- Dokumentation,
- Trinkwasserschutz und Kundenanlage,
- Kundenorientierung,
- Rechtsvorschriften und technische Regelwerke.
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütung | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Informations- und Elektrotechnik, Chemie- und Automatisierungstechnik(G 18) Dratelnstraße 26 21109 Hamburg Telefon: 4 28 79-02, Telefax: 4 28 79-450 E-Mail: webmaster@g18.de Internet: www.g18.de/ |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 17. Juni 2002) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier. (Wird noch bearbeitet) |

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