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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin
Arbeitsgebiet:
Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen arbeiten im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz an wechselnden Einsatzorten im Innen- und Außenbereich für öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber.
Branchen/Betriebe:
Handwerk und Handel
Berufliche Fähigkeiten:
Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen schützen Menschen, Tiere, Pflanzen, Vorräte, Materialien, Bauten und Umwelt durch präventive Maßnahmen und - wenn erforderlich - durch Bekämpfungsmaßnahmen vor negativer Beeinflussung durch Schädlinge. Als Dienstleister handeln sie kundenorientiert und berücksichtigen dabei Rechtsvorschriften, technische und organisatorische Vorgaben, Regelwerke sowie spezifische Arbeits- und Betriebsanweisungen.
Schädlingsbekämpfer / Schädlingsbekämpferinnen
- planen und führen Maßnahmen zur präventiven Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen durch,
- beurteilen Gefährdungspotentiale für die Umwelt und leiten Präventions- und Abwehrmaßnahmen gegen Schädlinge ein,
- überprüfen und überwachen objektspezifische Maßnahmen zur Gebäudekontrolle,
- führen Kontrollmaßnahmen und biotechnisches Monitoring im Innen- und Außenbereich durch und leiten bei festgestelltem Schädlingsbefall Maßnahmen ein,
- identifizieren Art und Gefährdungspotential von Schädlingen,
- wählen das am besten geeignetste Schädlingsbekämpfungsmittel unter Berücksichtigung der örtlichen und sachlichen Gegebenheiten aus und wenden es umweltbewusst an,
- informieren über Art, Umfang, Ursache und Auswirkung des Schädlingsbefalls, über Art, Umfang und Dauer der Bekämpfung, über die Wirkungsweisen der Bekämpfungsmittel sowie über Sicherheits- und Vorbeugemaßnahmen,
- dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen,
- arbeiten hauptsächlich selbständig, aber auch im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken,
- bedienen, pflegen und warten Geräte für die Schädlingsbekämpfung, überprüfen deren Funktionstüchtigkeit und Sicherheit und veranlassen Reparaturen.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Rechtsvorschriften und Normen,
- Kommunikation und Information,
- Planen von Arbeitsabläufen,
- Bedienen und Warten von Betriebsmitteln,
- Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen,
- Umgang und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
- Sichern des Arbeitsbereiches,
- Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
- Planen und durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz,
- Kundenberatung,
- Qualitätssichernde Maßnahmen.
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Hans-Schwier-Berufskolleg Heegestr. 14, 45897 Gelsenkirchen Tel.: 0209/9597610 |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit: 15.07.2004) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) | |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier. (Wird noch bearbeitet) |
DOKUMENT-NR. 29379
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