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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin
Arbeitsgebiet:
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferinnen sind qualifiziert, selbständig Werkstoffe und -stücke zu untersuchen ihre Eigenschaften durch technologische Prozesse zu veränden. Werkstoffprüfer beherrschen Grundfertigkeiten in der Metallbearbeitung. Genaue Kenntnisse der vorangegangenen Produktions- und Bearbeitungsschritte ermöglichen es ihnen, die Ursachen von ermittelten Fehlern zu analysieren, um damit Hinweise zur Vermeidung von Fehlerquellen zu gewinnen. Die Prüfverfahren unterliegen in Durchführung, Ergebnisdarstellung und Qualitätssicherung in der Regel vorgegebenen Normen oder anderen Regelwerken.
Die Ausbildung erfolgt in einer der folgenden drei Schwerpunkten:
Metalltechnik
Halbleitertechnik
Wärmebehandlungstechnik
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Metall-, Chemie- und Elektroindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin ausgebildet im Schwerpunkt Metalltechnik
- untersuchen vorgegebene Materialien, vornehmlich metallische Halbzeuge, Werkstücke und -stoffe, auf innere sowie äußere Fehler und prüfen die gleichbleibende Qualität von Produkten,
- führen nach einem Schadensfall Untersuchungen durch, um Ursachen ausfindig zu machen,bestimmen in der Regel mit sogenannten "zerstörenden" und "zerstörungsfreien" Verfahren unterschiedliche Materialeigenschaften, wie z. B. Härte, Festigkeit, Verformbarkeit usw.,
- präparieren Werkstoffe und untersuchen diese mikroskopisch, z. B. hinsichlich Korngröße, Einschlüsse, Gefügeausbildung usw.,dokumentieren alle Arbeitsergebnisse und prüfen deren Plausibilität.
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin ausgebildet im Schwerpunkt Halbleitertechnik
- arbeiten in der Halbleiterindustrie und führen hier Prüfungen, Zwischen- und Endkontrollen von Halbleiterwerkstoffen und -bauteilen mit spezifischen Untersuchungsverfahren durch,
- begleiten Produktionsprozesse von Halbleiterbauelementen, beginnend mit Siliciumscheiben bis zum Produkt, dem integrierten Schaltkreis (Chip),
- untersuchen und analysieren fehlerhafte Produkte, um damit Rückschlüsse auf Produktionsunregelmäßigkeiten zu erhalten,
- führen alle notwendigen Einzelschritte der Qualitätssicherung selbständig durch und bewerten die Endergebnisse.
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin ausgebildet im Schwerpunkt Wärmebehandlungstechnik
- behandeln mit unterschiedlichen Wärmebehandlungsverfahren Metalle bzw. metallene Werkstücke, die z. B. hinsichtlich ihres geplanten Einsatzes besonderen Belastungen ausgesetzt sein werden,
- richten Werkstücke nach vorgegebenen Toleranzen,
- bedienen, steuern und warten die unterschiedlichen Maschinen, Öfen und Anlagen, die in der Wärmebehandlung, insbesondere beim Härten, eingesetzt werden,
sind in der Lage, die Ergebnisse der Wärmebehandlung zu untersuchen.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Versuchen,
- Messen und Prüfen von Längen, Winkeln, Flächen und Formen,
- Bearbeiten von Werkstoffen,
- Fügen,
- Instandhalten von Arbeitsgeräten und Einrichtungen,
- Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffkonstanten,
- Mikrobiologie,
- Umgehen mit Arbeitsstoffen,
- Auswerten und Dokumentieren von Arbeitsabläufen, Meßwerten und Ergebnissen,
- Probennahme und -vorbereitung,
- Bearbeiten von Proben,
- Durchführen von Stoffumwandlungen,
- Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften,
- Einstellen und Überwachen von automatisierten Abläufen einschließlich Fehleranalyse,
- Ändern von Werkstoffeigenschaften,
- Untersuchen von fehlerhaften Teilen und Analysieren von Fehlerursachen.
| Ausbildungsdauer: | 3,5 Jahre |
| Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Metallbau (G1) Angerstraße 7-11 22087 Hamburg Telefon: 040/42 88 26-0 Telefax: 040/42 88 26-55 E-Mail: mailto:G1@bbs.hamburg.de Internet: http://www.gewerbeschule1.de/ |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich
hier
die Ausbildungsverordnung (gültig seit 29. Mai 1996) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. Nicht-Mitglieder können hier bestellen:
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| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall
Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Chemie Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 47669
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