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AUS- UND WEITERBILDUNG
Alles zur Neuordnung der Elektroberufe
Seit 1. August 2003 gibt es neue Elektroberufe. Die bisherigen Berufsbilder stammen aus dem Jahre 1987.
Die ausbildenden Betriebe der Elektroindustrie warteten seit geraumer Zeit darauf, dass sie die Ausbildung ihres Nachwuchses an die aktuellen Bedürfnisse anpassen können. Das Neuordnungsverfahren, welches bereits seit über drei Jahren lief, ist abgeschlossen. Seit 1. August 2003 kann mit den modernisierten Ausbildungsberufen gestartet werden.
Die neuen Berufsbezeichnungen lauten:
1.
Elektroniker/ -in für Gebäude und Infrastruktursysteme
2.
Elektroniker/ -in für Betriebstechnik
3.
Elektroniker/ -in für Automatisierungstechnik
4.
Elektroniker/ -in für Geräte und Systeme
5.
Systeminformatiker/ -in
6.
Elektroniker/ -in für luftfahrttechnische Systeme
7.
Elektroniker/ -in für Maschinen- und Antriebstechnik.
Die ersten sechs genannten Berufe sind industrielle Ausbildungen, der letztgenannte Beruf ist als Ausbildungsberuf für den Bereich der Industrie und des Handwerks gültig.
Die dreijährige Ausbildung zum „Elektroanlagenmonteur“ bleibt entgegen der zwischenzeitlichen Planung weiter bestehen. Als Beruf mit einem etwas niedrigerem Qualifikationsniveau soll er für vorwiegend praktisch begabte junge Menschen erhalten bleiben
Eine wichtige Änderung betrifft die Prüfungen. Wurde bisher in ungefähr der Mitte der Ausbildung eine Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung durchgeführt, so haben wir es demnächst mit einer „gestreckten“ Abschlussprüfung zu tun. Die Zwischenprüfung wird Teil 1 der Abschlussprüfung, die Ergebnisse fließen in das Abschlusszeugnis mit ein. Die bisherige Abschlussprüfung wird der Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung.
Insbesondere im Hinblick auf die Prüfungsrichtlinien hat sich der engagierte Einsatz des DIHK, der Verbände und der Unternehmensvertreter ausgezahlt. Die von einer Vielzahl von ausbildenden Unternehmen geforderte Prüfungsalternative konnte durchgesetzt werden. Somit stehen nun im Prüfungsteil 2 anstelle der früheren praktischen Prüfung ein betrieblicher Auftrag oder eine zentral erstellte praktische Aufgabe, die an einem Prüfungstag durchgeführt werden kann, zur Wahl.
Für den schriftlichen Teil der Prüfung sind höchstens fünf Stunden vorgesehen, so dass auch dieser Prüfungsteil an einem Tag abgelegt werden kann.
Für ein Bestehen der Prüfung sind auch weiterhin mindestens ausreichende Leistungen sowohl im praktischen als auch im theoretischen Prüfungsteil erforderlich. Dies war lange Zeit von der Arbeitnehmerseite so nicht gewollt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Prüfungsteil 1 mit 40 Prozent gewichtet.
Die neuen Berufe können nun ab dem 1. August ausgebildet werden. Es wurde in der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen festgelegt, dass Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2003 beginnen, noch nach den alten Regelungen ausgebildet werden können. Damit ist gewährleistet, dass die Unternehmen, die bereits Verträge für das Ausbildungsjahr 2003 geschlossen haben, diese nicht zwingend auf die neuen Berufe umschreiben müssen.

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