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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
Arbeitsgebiet:
Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk bedienen und beraten Kunden. Sie arbeiten in Verkaufs- und Produktionsräumen. Im dritten Ausbildungsjahr gliedert sich diese Berufsausbildung in drei Schwerpunkte:Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen des Einzelhandels und des Handwerkes
Berufliche Fähigkeiten:
Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmittelhandwerk
- bedienen Kunden und nehmen Bestellungen entgegen
- berücksichtigen Kundenerwartungen und betriebliche Verhaltensformen
- führen Verkaufs-, Beratungs- und Informationsgespräche
- beraten Kunden über betrieblichen Veranstaltungsservice
- stellen Produkte und Gerichte her und veredeln sie
- nehmen Waren entgegen und lagern diese sachgerecht
- verpacken Waren
- präsentieren Waren und Erzeugnisse, dekorieren Auslagen und Verkaufsräume
- wenden unterschiedliche Formen der Werbung an
- bereiten Anlagen, Maschinen und Geräte vor, bedienen, pflegen und reinigen sie
- beachten lebensmittel- und gewerberechtliche Bestimmungen
- wickeln Kassiervorgänge ab, erstellen Lieferscheine und Rechnungen, führen Wareneingangs- und Warenbestandslisten, unterbreiten Angebote, führen Inventur durch
- planen Arbeitsabläufe teamorientiert, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse und wenden Qualitätsmanagementsysteme an
- wenden Verfahren und Instrumente elektronischer Kommunikation an.
Inhalt der Berufsausbildung:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik
- Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen
- Vorbereiten von Arbeitsabläufen;
- Arbeiten im Team
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Kundenberatung,
- Verkauf von Produkten
- Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten
- Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln
- Durchführen von Geschäftsverkehr
- Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung
- Verpacken und Aushändigen von Waren
- Präsentieren von Waren
- Umgang mit Waren, Fachberatung
- Herstellen von Gerichten.
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | für den Schwerpunkt Bäckerei und Konditorei |
Unterrichtsform: | für den Schwerpunkt Bäckerei und Konditorei für den Schwerpunkt Fleischerei |
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsordnung (gültig seit 31. März 2006) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
Fortbildungsmöglichkeiten: | Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel |
Hinweise zur Prüfung: | Die Prüfung werden von der Handwerkskammer Hamburg durchgeführt.. |
DOKUMENT-NR. 41167
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