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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
Arbeitsgebiet:
Jedes Unternehmen der Systemgastronomie setzt in seinen Restaurants bzw. Betriebsstätten ein standardisiertes Gastronomiekonzept um. Die Unternehmenszentralen entwickeln dazu für viele Bereiche Vorgaben, wie z. B. Standards für den freundlichen Umgang mit Gästen oder die Qualität und die Zubereitung von Speisen. Alle mit der Umsetzung und Einhaltung dieser Standards verbundenen Aktivitäten fallen in das Arbeitsgebiet der Fachleute für Systemgastronomie.
Branchen/Betriebe:
Die Betriebe der Systemgastronomie unterscheiden sich von der individuellen Gastronomie durch ein standardisiertes und multiplizierbares Konzept, das sie zentral steuern. Hierunter fallen Catering-Unternehmen aller Art und Gastronomieketten.
Berufliche Fähigkeiten:
Fachleute für Systemgastronomie
- betreuen und beraten Gäste,
- präsentieren und verkaufen Produkte,
- stellen die Einhaltung von Qualitätsstandards sicher,
- organisieren Arbeitsabläufe,
- planen den Personaleinsatz und bearbeiten Personalvorgänge,
- führen Kostenkontrollen durch,
- werten betriebliche Kennzahlen aus,
- führen Marketingmaßnahmen durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
Berufliche Grundbildung und gemeinsame berufliche Fachbildung:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
- Hygiene
- Küchenbereich
- Servicebereich
- Büroorganisation und -kommunikation
- Warenwirtschaft
- Werbung und Verkaufsförderung
- Wirtschaftsdienst
Besondere berufliche Fachbildung:
- Systemorganisation
- Marketing
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
- Personalwesen
- Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August und 1. Februar: Blockunterricht (2 x pro Jahr: 5 bis 6 Wochen) |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 13. Februar 1998) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) | Staatlich geprüfte/-r
Betriebswirt/-in (IHK)
(Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe): zweijährige Vorbereitung in Vollzeit an einer Hotelfachschule Hotelfachschule Hamburg Angerstr. 4 22087 Hamburg Telefon: 428 59-34 29 Telefax: 428 59-31 28 E-Mail: schmidtchen@hotelfachschule-hamburg.de Internet: www.hotelfachschule-hamburg.de |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 5341
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