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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Koch/Köchin
Arbeitsgebiet:
Köche und Köchinnen stellen Speisen her, planen Menüfolgen und präsentieren Produkte. Gefragt sind: ein ausgezeichneter Geschmacks- und Geruchssinn, Kreativität, Umsicht, Teamgeist sowie gute Konstitution und Belastbarkeit.
Branchen/Betriebe:
Hotels, Gaststätten und Großküchen
Berufliche Fähigkeiten:
Köche/Köchinnen
- beherrschen arbeits- und küchentechnische Verfahren und wenden Hygienevorschriften an,
- berücksichtigen ernährungsphysiologische, ökonomische und ökologische Gesichtspunkte,
- stellen Suppen und Soßen her,
- bereiten Fisch, Schalen- und Krustentiere zu,
- verarbeiten Fleisch und Innereien, Wild und Geflügel,
- bereiten pflanzliche Nahrungsmittel und Sättigungsbeilagen zu,
- stellen Süßspeisen, Eierspeisen sowie Speisen aus Molkereiprodukten her,
- stellen Vorspeisen her und richten kalte und warme Platten an,
- beherrschen Grundlagen der Kalkulation,
- erarbeiten Menüvorschläge und beraten Gäste.
Ausbildungsschwerpunkte:
Berufliche Grundbildung:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
- Hygiene
- Küchenbereich
- Servicebereich
- Büroorganisation und -kommunikation
- Warenwirtschaft
Berufliche Fachbildung:
- Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
- Warenwirtschaft
- Werbung und Verkaufsförderung
- Anwenden arbeits- und küchentechnischer Verfahren
- Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln
- Herstellen von Suppen und Soßen
- Zubereiten von Fisch, Schalen- und Krustentieren
- Verarbeiten von Fleisch und Innereien
- Verarbeiten von Wild und Geflügel
- Verarbeiten von Fleisch und Innereien
- Herstellen von Vorspeisen und Anrichten von kalten Platten
- Zubereiten von Molkereiprodukten und Eiern
- Herstellen und Verarbeiten von Teigen und Massen
- Herstellen von Süßspeisen
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule für Gastronomie und Ernährung (G 11) Angerstr. 4 22087 Hamburg Telefon: 428 59-20 48 Telefax: 428 59-31 28 E-Mail: wrana@g-11.de Internet: www.g-11.de |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August und 1. Februar: Blockunterricht (2 x pro Jahr: 5 bis 6 Wochen) |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich die Ausbildungsverordnung (gültig seit 13. Februar 1998) und die sachlich-zeitliche Gliederung hier kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) | Küchenmeister/-in Staatlich geprüfte/-r Betriebswirt/-in (IHK) (Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe): zweijährige Vorbereitung in Vollzeit an einer Hotelfachschule Hotelfachschule Hamburg Angerstr. 4 22087 Hamburg Telefon: 428 59-34 29 Telefax: 428 59-31 28 E-Mail: schmidtchen@hotelfachschule-hamburg.de Internet: www.hotelfachschule-hamburg.de |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 5336
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