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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Speiseeishersteller/-in
Speiseeishersteller/-in
Arbeitsgebiet:
Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerinnen arbeiten in handwerklich Speiseeis herstellenden Betrieben, in Eiscafés, Eisdielen und Konditoreien.
Berufliche Fähigkeiten:
Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerinnen
- stellen Speiseeis nach verschiedenen Verfahren her,
- stellen unterschiedliche Erzeugnisse aus Speiseeis her und gestalten diese,
- stellen Erzeugnisse aus Biskuit-, Waffel-, Hippen- und Baisermassen her,
- stellen klare und gebundene Suppen, Toast- und Salatvariationen sowie Aufläufe, Nudelgerichte und Backwaren mit Auflagen her,
- richten Verkaufsräume gastorientiert her,
- bedienen Kunden an Tisch, Theke und Büffet,
- wenden Hygiene-, Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften an und beachten qualitätssichernde Maßnahmen,
- planen den Personaleinsatz und das Arbeiten im Team,
- wenden Methoden der Preisbildung und Grundlagen der Buchführung an,
- führen Werbemaßnahmen durch,
- beachten einschlägige Rechtsvorschriften und umweltbezogene Gesichtspunkte.
Ausbildungsschwerpunkte:
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Herstellen von Speiseeis,
- Verarbeiten von Speiseeis und Gestalten von Erzeugnissen,
- Umgang mit Kunden, Service, Beratung und Verkauf,
- Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen,
- Herstellen von kleinen Gerichten.
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
- Umweltschutz,
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- Umsetzen von Hygienevorschriften,
- Qualitätssichernde Maßnahmen,
- Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
- Lagern und Kontrollieren von Lebens- und Betriebsmitteln,
- Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik,
- Betriebsführung.
| Ausbildungsdauer: | 2 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier. |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft (G3) |
| Unterrichtsform: | Noch nicht bekannt, Ausbildungsbeginn 1. August |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich die Ausbildungsverordnung (gültig seit 13.05.2008) hier kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) | Die Berufsausbildung kann bei Eignung in einem der folgenden Ausbildungsberufe fortgesetzt werden: Konditor/-in nach den Vorschriften für das zweite und dritte Lehrjahr, Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk, Schwerpunkt Konditorei nach den Vorschriften für das zweite und dritte Lehrjahr, Fachkraft im Gastgewerbe nach den Vorschriften für das zweite Ausbildungsjahr. |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine: noch nicht bekannt |
DOKUMENT-NR. 48334
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