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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Modenäher/-in
Arbeitsgebiet:
Als Fachkräfte sind Modenäher und Modenäherinnen in der Lage - vorwiegend in der Kollektions- und Serienfertigung - selbstständig, sach- und termingerecht die in den Nähabteilungen und Musterateliers zur Herstellung von Bekleidung oder sonstigen Textilwaren anfallenden Arbeiten auszuführen. Es handelt sich dabei um Erzeugnisse aus den Bereichen Damen-, Herren- oder Kinderoberbekleidung, Berufs-, Sport- und Freizeitbekleidung, Wäscheartikel, Bade- und Miederwaren, Kopfbedeckung, Bekleidungszubehör und Haus- und Heimtextilien. Die Arbeitsweise ist durch eine hohe Spezialisierung und von einer weitgehenden Arbeitsteilung gekennzeichnet.
Branchen/ Betriebe:
Betriebe der Modebranche
Berufliche Fähigkeiten:
Modenäher/-innen
- wählen textile Werk- und Hilfsstoffen und Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit aus,
- planen und Arbeitsabläufe und bereiten diese vor,
- bedienen und überwachen Maschinen und Anlagen in den Produktionsbereichen Zuschnitt, Bügelei, Näherei und Warenkontrolle,
- wenden unterschiedlicher Verfahrenstechnologien in den Produktionsbereichen Zuschnitt, Bügelei, Näherei und Warenkontrolle an,
- gehen mit Betriebsdatenerfassungs- und -auswertungssystemen sowie mit elektronisch gesteuerten Aggregaten an Maschinen und Anlagen um,
- beurteilen Qualität und ergreifen qualitätssichernde Maßnahmen.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen
- Eingangskontrolle und Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen und Zubehör
- Zuschneiden und Stanzen von Werk- und Hilfsstoffen
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Behandeln von Werk- und Hilfsstoffen mit Wärme und Druck
- Ausführen von Näharbeitsgängen
- Fertigen von Bekleidungsartikeln oder sonstigen textilen Artikeln
- Qualitätssicherung
Ausbildungsdauer: | 2 Jahre |
Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | Anna-Siemsen-Schule |
Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn: 1. August: Teilzeitunterricht (1 ½ Tage/Woche) |
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 13. Februar 1997) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
Rückfragen: | Telefon: (040) 36 138-138 |
weitere Informationen: | E-Mail: ausbildungsberatung@hk24.de |
Fortbildungsmöglichkeiten: | Die Ausbildung kann Teil einer Stufenausbildung sein. Nach Abschluss der 1. Stufe als Modenäher/-in (2 Jahre) kann in der 2. Stufe der Berufsabschluss Modeschneider/-in erworben werden. weitere Möglichkeiten: Industriemeister/-in in der Fachrichtung Bekleidung |
Hinweise zur Prüfung: | Die Prüfungstermine finden Sie hier. |

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