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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Modeschneider/-in
Arbeitsgebiet:
Die Ausbildung zum/zur Modeschneider/-in baut auf die Ausbildung zum/zur Modenäher/-in auf. Als Fachkräfte sind Modeschneider und Modeschneiderinnen in der Lage, selbstständig, sach- und termingerecht Modelle für Bekleidungsartikel oder sonstige Textilwaren - vorwiegend für die Kollektions- und Serienfertigung - anzufertigen. Das Arbeitsgebiet umfasst neben den betrieborganisatorischen Tätigkeiten, das Festlegen von Verarbeitungstechniken, von Arbeitsgängen und ihrer Aufgabenverteilung sowie die Modellprüfung, -optimierung und modelltechnische Bearbeitung. Der Ausbildungsgang ist auf den Einsatz im Musteratelier, in der Produktion, in der Arbeitsvorbereitung, in der Qualitätssicherung, dem Zuschnitt oder Einrichterei ausgerichtet und bietet eine gute Voraussetzung für einen Einstieg in die mittlere Führungsebene.
Branchen/ Betriebe:
Betriebe der Modebranche
Berufliche Fähigkeiten:
Modeschneider/-innen
- wählen textile Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit aus,
- erarbeiten Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung, die Produktion und kalkulieren die Fertigungskosten,
- bedienen und überwachen Maschinen und Anlagen unterschiedlicher Verfahrenstechnologien in den Produktionsbereichen Zuschnitt, Bügelei, Näherei und Warenkontrolle,
- gehen mit Betriebsdatenerfassungs- und auswertungssystemen sowie mit elektronisch gesteuerten Aggregaten an Maschinen und Anlagen um,
- erfassen den Zusammenhang zwischen Gestaltung, Konstruktion und Verarbeitung,
- führen modelltechnische Bearbeitungen durch und erstellen Schnittbilder,
- fertigen Modelle für die Kollektions- und Serienfertigung unter Beachtung modischer Entwicklungen und wirtschaftlicher Aspekte an.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen
- Arbeitsvorbereitung
- modelltechnische Bearbeitung
- Kollektions- und Serienfertigung
- Qualitätssicherung
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre (einschließlich der 2-jährigen Ausbildung als Modenäher/-in ) |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Anna-Siemsen-Schule Staatliche Gewerbeschule Textil und Bekleidung (G 4) Zeughausmarkt 32 20459 Hamburg Telefon: 428 43-21 91 Telefax: 428 43-29 85 E-Mail: G4@bbs.hamburg.de Internet: Anna-Siemsen-Schule (G04) |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn: 1. August: Teilzeitunterricht (1 ½ Tage/Woche) |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 13. Februar 1997) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. Nichtmitglieder können hier bestellen: |
| Rückfragen: | Telefon: (040) 36 138-138 |
| weitere Informationen: | E-Mail: ausbildungsberatung@hk24.de |
| Fortbildungsmöglichkeiten: | Industriemeister/-in in der Fachrichtung Bekleidung |
| Hinweise zur Prüfung: | Die Prüfungstermine finden Sie hier . |

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