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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Anlagenmechaniker/ Anlagenmechanikerin
Arbeitsgebiet:
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen sind in der Herstellung, der Erweiterung, im Umbau oder in der Instandhaltung von Anlagen im Bereich des Anlagen-, Apparate- und Behälterbaus, der Prozessindustrie, der Versorgungstechnik sowie der Lüftungstechnik tätig.
Typische Einsatzgebiete sind:
- Anlagenbau,
- Apparate- und Behälterbau,
- Instandhaltung,
- Rohrsystemtechnik,
- Schweißtechnik.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Metallindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen
- Planen ihre Aufgaben auf der Basis von Prozessdaten, technischen Regelwerken, Konstruktionszeichnungen, Montage- und Wartungsplänen,
- fertigen Bauteile und fügen sie zu Baugruppen, Apparaten und Anlagen,
- prüfen und stellen Funktionen an Baugruppen oder an Apparaten und Anlagen ein,
- kontrollieren verantwortlich die ausgeführten Arbeiten und führen Nacharbeiten durch,
- wenden Maschinen, Montage-Hilfseinrichtungen, Transportmittel und Werkzeuge an,
- beteiligen sich aktiv an Gruppengesprächen zur Verbesserung von Prozesssicherheit und Qualität, zur Optimierung von Gruppenarbeitsplätzen sowie zur gruppeninternen Arbeitsabstimmung,
- kooperieren mit vor- und nachgelagerten Bereichen und Wirken im Rahmen der Prozesskette, an der Prozesssicherung, der Einhaltung von Qualitätsstandards und an Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessabläufen, Fertigungsqualität und Arbeitssicherheit mit,
- führen die notwendigen Einstell-, Pflege- und Wartungsarbeiten an den von ihnen benutzten Einrichtungen, Maschinen und Werkzeugen durch,
- führen Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen an Anlagen durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- Warten von Betriebsmitteln,
- Anwenden von Steuerungstechnik,
- Anschlagen, Sichern und Transportieren,
- Kundenorientierung,
- Bearbeiten von Aufträgen,
- Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen,
- Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen,
- Bauteile und Einrichtungen prüfen,
- Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.
| Ausbildungsdauer: | 3 1/2 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier. |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Installationstechnik (G2) Bundesstraße 58 |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn: 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsordnung und sachlich-zeitliche Gliederung | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung und die sachlich-zeitliche Gliederung gültig seit 23.07.2007 kostenlos herunterladen. Nicht-Mitglieder können hier bestellen:
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| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) | Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall, Geprüfte/-r Technische/-r Betriebwirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Hinweise zu den nächsten Prüfungen finden Sie hier. |







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