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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fahrradmonteur/Fahrradmonteurin
Arbeitsgebiet:
Fahrradmonteure/ Fahrradmonteurinnen arbeiten in Betrieben des Zweiradhandels und des Zweiradhandwerks.
Branchen/Betriebe:
Handwerk und Handel
Berufliche Fähigkeiten:
Fahrradmonteure / Fahrradmonteurinnen arbeiten selbständig in Verantwortung für die vollständige Ausführung ihrer Arbeitsaufträge. Sie montieren Fahrräder aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen und halten sie instand. Sie ändern Fahrräder im Rahmen gegebener Einstellmöglichkeiten und durch Austausch von Komponenten nach Kundenwünschen. Sie rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzeinrichtungen aus.
Bei ihren Arbeiten wenden sie berufsfachliche Techniken an wie Prüfen, Messen, Montieren, Demontieren, Fügen, Trennen sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten.
Sie planen und kontrollieren Arbeitsabläufe, wenden Prüf- und Messeinrichtungen an und bewerten Arbeitsergebnisse.
Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen
- halten Fahrräder und andere branchenübliche Produkte instand
- montieren und demontieren Bauteile, Baugruppen und Systeme
- rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzteilen aus
- empfehlen Dienstleistungen, Waren und Produkte
- beraten Kunden hinsichtlich Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- stellen Fahrräder aus Einzelkomponenten her.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen,
- Qualitätsmanagement,
- Messen und Prüfen an Systemen,
- betriebliche und technische Kommunikation,
- Kommunikation mit internen und externen Kunden,
- Bedienen von Fahrrädern und Systemen,
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern sowie von Betriebseinrichtungen,
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- manuelles und maschinelles Bearbeiten,
- Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik,
- Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen.
| Ausbildungsdauer: | 2 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Fahrzeugtechnik (G 9) Ebelingplatz 9 20537 Hamburg Telefon: 42 88 51-2 11 Telefax: 42 88 51-2 69 E-Mail: mailto:info@kfz-schule.de Internet: http://www.kfz-schule.de/ |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August : Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit: 18.05.2004) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Industriemeister/-in Metall
Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 29024
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