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AUS- UND WEITERBILDUNG

Industriemechaniker/ Industriemechanikerin

Arbeitsgebiet:
Industriemechaniker / Industriemechanikerinnen sind in der Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen eingesetzt. Sie sind tätig in der Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen.

Branchen/Betriebe:
Unternehmen des Metallbaus, des Maschinenbaus, der Medizin- und der Bürotechnik sowie der optischen Industrie.

Berufliche Fähigkeiten:
Industriemechaniker / Industriemechanikerinnen

  • üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus, stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab, arbeiten im Team,
  • richten Arbeitsplätze ein,
  • organisieren Fertigungs- oder Herstellungsabläufe und kontrollieren diese,
  • kommunizieren situationsgerecht mit internen und externen Kunden,
  • kontrollieren und dokumentieren Instandhaltungs- und Montagearbeiten unter Berücksichtung der betrieblichen Qualitätsmanagementsysteme,
  • stellen Bauteile und Baugruppen her und montieren sie zu technischen Systemen,
  • stellen Fehler und deren Ursachen in technischen Systemen fest und dokumentieren sie,
  • setzen technische Systeme instand,
  • rüsten Maschinen und Systeme um,
  • führen Wartungen und Inspektionen durch,
  • wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus,
  • übergeben technische Systeme und Produkte an die Kunden und weisen sie in die Anlage ein,
  • stellen die Betriebsfähigkeit von technischen Systemen sicher,
  • überprüfen und erweitern elektrotechnische Komponenten der Steuerungstechnik,
  • berücksichtigen Geschäftsprozesse und wenden Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet an.

Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Betriebliche und technische Kommunikation,
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
  • Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
  • Warten von Betriebsmitteln,
  • Steuerungstechnik,
  • Anschlagen, Sichern und Transportieren,
  • Kundenorientierung,
  • Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
  • Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen,
  • Instandhalten von technischen Systemen,
  • Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik ,
  • Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.
Ausbildungsdauer:3 ½ Jahre
Ausbildungsvergütung:Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier .
Berufsschule:

Einsatzgebiet: Instandhaltung Maschinen und Anlagenbau
Staatliche Gewerbeschule Maschinenbau (G1)
Angerstraße 7-11,
22087 Hamburg
Telefon: 4 28 826-0
Telefax: 4 28 826-55
E-Mail: mailto:g1@bbs.hamburg.de
Internet: www.gewerbeschule1.de/

Einsatzgebiet: Feingerätebau
Berufliche Schule Farmsen (G16)
Hermelinweg 8,
22159 Hamburg
Telefon: 040 - 428 855 - 750
Telefax: 040 - 428 855 - 850
E-Mail: Thorsten.Haubold@bbs.hamburg.de
Internet: www.g16hamburg.de

Einsatzgebiet: Instandhaltung Produktionstechnik
Staatliche Gewerbeschule Metalltechnik mit Technischem
Gymnasium (G17)
Dratelnstraße 24,
21109 Hamburg
Telefon: 4 28 79-01
Telefax: 4 28 79-301
E-Mail: g17@bbs.hamburg.de
Internet: www.g17-hamburg.de

Unterrichtsform:Ausbildungsbeginn: 1. August: Blockunterricht
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung:

Mitglieder können sich die Ausbildungsverordnung (gültig seit 23. Juli 2007) und die sachlich-zeitliche Gliederung hier kostenlos herunterladen.

Nichtmitglieder können hier bestellen:

Fortbildungsmöglichkeiten:
(Auswahl)
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK)
Hinweise zur Prüfung:Hinweise zu den nächsten Prüfungen finden Sie hier .

DOKUMENT-NR. 28034

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