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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Konstruktionsmechaniker/ Konstruktionsmechanikerin
Arbeitsgebiet:
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerinnen arbeiten in den Bereichen Ausrüstungstechnik, Feinblechbau, Schiffbau, Schweißtechnik und im Stahl- und Metallbau .
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Metallindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
- planen ihre Aufgaben anhand von technischen Unterlagen,
- stellen Bauteile, Baugruppen und Metallkonstruktionen aus Blechen, Rohren oder Profilen durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren her,
- fertigen, montieren und demontieren Stahlbauteile, Aufzüge, Transport- und Verladeanlagen, Schutzgitter, Verkleidungen, Treppen, Türen, Tore, Abdeckungen, Behälter, Schutzeinrichtungen, Blechrohre und –kanäle, Aggregate und Karosserien,
- führen Schweißverfahren unter Beachtung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes durch,
- montieren und demontieren Metallkonstruktionen und wenden dabei unterschiedliche Fügetechniken an,
- erstellen Hilfskonstruktionen, Vorrichtungen, Schablonen und Abwicklungen,
- wählen Prüfgeräte und Prüfverfahren aus und wenden das betriebliche Qualitätssicherungssystem an,
- führen die notwendigen Wartungsarbeiten an Anlagen, Maschinen und Werkzeugen durch,
- stimmen Arbeiten mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab, bearbeiten komplexe Aufträge im Team,
- führen selbständig Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- Warten von Betriebsmitteln,
- Anwenden von Steuerungstechnik,
- Anschlagen, Sichern und Transportieren,
- Anwenden von technischen Unterlagen,
- Trennen und Umformen,
- Einsetzen von Bearbeitungsmaschinen,
- Einsetzen von Vorrichtungen und Hilfskonstruktionen,
- Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen,
- Prüfen von Bauteilen und Baugruppen,
- Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet.
| Ausbildungsdauer: | 3 1/2 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Metallbau (G1) Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen (G 7) |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn: 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 23.7.2007) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Hinweise zu den nächsten Prüfungsterminen finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 28040
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