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AUS- UND WEITERBILDUNG

Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin

Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin werden in vier Schwerpunkten ausgebildet:

  • Personenkraftwagentechnik
  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Motorradtechnik
  • Fahrzeugkommunikationstechnik

Arbeitsgebiet:
Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerinnen sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Fahrzeugkommunikationstechnik tätig. Die Ausbildung erfolgt bei Fahrzeugherstellern und in Servicebetrieben.

Branchen/Betriebe:
Industrie und Handwerk

Berufliche Fähigkeiten:
Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerinnen führen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung kundenorientiert aus. Sie beschaffen sich Informationen und werten sie aus, planen ihre Arbeit und dokumentieren sie. Sie analysieren elektrische, elektronische, mechanische sowie pneumatische und hydraulische Systeme, stellen Fehler und Störungen fest und beheben diese.

Dabei setzen sie rechnergestützte Informations- und Kommunikationssysteme zur Erstellung von Prüfprotokollen ein.

Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerinnen

  • diagnostizieren Fehler und Störungen und deren Ursachen
  • warten, prüfen und stellen Fahrzeuge und Systeme ein
  • demontieren und montieren Kraftfahrzeuge und deren Systeme, Baugruppen und Bauteile und setzen sie instand
  • rüsten Kraftfahrzeuge und deren Systeme aus, um und nach
  • untersuchen Fahrzeuge nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
  • bedienen Fahrzeuge und deren Systeme und nehmen sie in Betrieb
  • aktualisieren Systeme und Prüfgeräte
  • kommunizieren mit internen und externen Kunden situationsgerecht
  • planen und kontrollieren Arbeitsabläufe und bewerten Arbeitsergebnisse
  • wenden qualitätssichernde Maßnahmen an.

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
  • Qualitätsmanagement,
  • Messen und Prüfen an Systemen,
  • betriebliche und technische Kommunikation,
  • Kommunikation mit internen und externen Kunden,
  • Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen sowie von Betriebseinrichtungen,
  • Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
  • Bedienen und Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen und deren Systeme,
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Kraftfahrzeugen und Systemen,
  • Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse,
  • Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Kraftfahrzeugen, deren Systeme, Baugruppen und Bauteilen,
  • Aus-, Um- und Nachrüsten,
  • Untersuchen von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften,
  • Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-, Um- und Nachrüsten.
Ausbildungsdauer:3 ½ Jahre
Ausbildungsvergütung:Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier .
Berufsschule:Staatliche Gewerbeschule Fahrzeugtechnik (G 9)
Ebelingplatz 9
20537 Hamburg
Telefon: 42 88 51-2 16
Telefax: 42 88 51-2 69
E-Mail: mailto:info@kfz-schule.de
Internet: http://www.kfz-schule.de/
Unterrichtsform:Ausbildungsbeginn 1. August : Blockunterricht
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung:

Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 20 Juli 2007) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen.

Nichtmitglieder können hier bestellen:

Fortbildungsmöglichkeiten:
(Auswahl)
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall
Geprüfte/-r Technische/-r_Betriebswirt/-in
Hinweise zur Prüfung:Prüfungstermine finden Sie hier .

DOKUMENT-NR. 29118

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