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AUS- UND WEITERBILDUNG

Maschinen- und Anlagenführer/-in

Maschinen- und Anlagenführer/-in werden in fünf Schwerpunkten ausgebildet:

  • Metall- und Kunststofftechnik
  • Textiltechnik
  • Textilveredelung
  • Lebensmitteltechnik
  • Druckweiter- und Papierverarbeitung

Arbeitsgebiet:
Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie.

Branchen/Betriebe:
Industrie und Handel

Berufliche Fähigkeiten:
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen

  • richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss,
  • bereiten Arbeitsabläufe vor,
  • wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an,
  • wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen,
  • wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an,
  • nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen,
  • warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
  • dokumentieren Produktionsdaten,
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.

Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
  • Betriebliche und technische Kommunikation,
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
  • Prüfen branchenspezifische Fertigungstechniken,
  • Steuerungs- und Regelungstechnik,
  • Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen,
  • Steuern des Materialflusses,
  • Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen,
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Ausbildungsdauer:2 Jahre
Ausbildungsvergütung:Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier .
Berufsschule:Staatliche Gewerbeschule Metalltechnik mit Technischem Gymnasium (G 17)
Dratelnstrasse 24
21109 Hamburg
Telefon: 4 28 79 – 3 12,
Telefax: 4 28 79 – 3 01,
Mail: mailto:g17@bbs.hamburg.de
Internet: http://www.g17-hamburg.de/
Unterrichtsform:Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung:

Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 27.04.2004) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen.

Nichtmitglieder können hier bestellen:

Fortbildungsmöglichkeiten:
(Auswahl)
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK)
Hinweise zur Prüfung:Hinweise zu den nächsten Prüfungen finden Sie hier.(zur Zeit noch nicht verfügbar)

DOKUMENT-NR. 29010

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