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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Maschinen- und Anlagenführer/-in
Maschinen- und Anlagenführer/-in werden in fünf Schwerpunkten ausgebildet:
- Metall- und Kunststofftechnik
- Textiltechnik
- Textilveredelung
- Lebensmitteltechnik
- Druckweiter- und Papierverarbeitung
Arbeitsgebiet:
Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie.
Branchen/Betriebe:
Industrie und Handel
Berufliche Fähigkeiten:
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen
- richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss,
- bereiten Arbeitsabläufe vor,
- wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an,
- wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen,
- wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an,
- nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen,
- warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen,
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
- berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
- dokumentieren Produktionsdaten,
- stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- Prüfen branchenspezifische Fertigungstechniken,
- Steuerungs- und Regelungstechnik,
- Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen,
- Steuern des Materialflusses,
- Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen,
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
| Ausbildungsdauer: | 2 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Metalltechnik mit Technischem Gymnasium (G 17) Dratelnstrasse 24 21109 Hamburg Telefon: 4 28 79 – 3 12, Telefax: 4 28 79 – 3 01, Mail: mailto:g17@bbs.hamburg.de Internet: http://www.g17-hamburg.de/ |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 27.04.2004) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Hinweise zu den nächsten Prüfungen finden Sie hier.(zur Zeit noch nicht verfügbar) |
DOKUMENT-NR. 29010
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