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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Mechaniker/-in für Land- und Baumaschinentechnik
Arbeitsgebiet:
Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik/Mechanikerin für Land- und Baumaschinentechnik sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Fehlerdiagnose, Instandsetzung und Aus- und Umrüstung von land- und baumaschinentechnischen Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen oder Motorgeräten mit direktem Kundenkontakt in Werkstätten und auf Einsatzstellen tätig.
Branchen/Betriebe:
Handwerk und Handel
Berufliche Fähigkeiten:
Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik / Mechanikerin für Land- und Baumaschinentechnik führen ihre Arbeit selbstständig und im Team unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung kundenorientiert aus. Sie beschaffen sich auch Informationen über Einsatz, Ausrüstung, Reparatur und Instandhaltung der Maschinen, planen ihre Arbeit, werten sie aus und dokumentieren sie. Sie stellen Fehler und Störungen in mechanischen, elektronischen, mechatronischen sowie pneumatischen und hydraulischen Systemen fest und beheben sie.
Mechaniker für Landmaschinentechnik/Mechanikerin für Landmaschinentechnik
- planen und kontrollieren Arbeitsabläufe und bewerten Arbeitsergebnisse
- warten, prüfen, installieren und setzen Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte instand
- bearbeiten und fügen Werkstücke und Bauteile manuell und maschinell
- diagnostizieren Fehler und Störungen und deren Ursachen in mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Systemen
- kommunizieren mit internen und externen Kunden situationsgerecht
- bedienen Fahrzeuge und deren Systeme und nehmen sie in Betrieb
- wenden qualitätssichernde Maßnahmen an
- prüfen Abgase und Einrichtungen zur Emissionsminderung
- stellen elektrische Stromanschlüsse her und prüfen sie.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- Qualitätsmanagement,
- Messen und Prüfen an Systemen,
- betriebliche und technische Kommunikation,
- Kommunikation mit internen und externen Kunden,
- Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen sowie von Betriebseinrichtungen,
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- Messen und Prüfen,
- Fügen, Trennen, Umformen
- Manuelles und maschinelles Bearbeiten,
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen,
- Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen von Schäden,
- Instandsetzen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen,
- Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen,
- Prüfen von Abgasen und Einrichtungen zur Emissionsminderung,
- Installieren von Maschinen und Anlagen,
- Herstellen und Prüfen von elektrischen Stromanschlüssen,
- Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
- In- und Außerbetriebnehmen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen,
- Übergabe von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen an Kunden.
| Ausbildungsdauer: | 3 ½ Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Fahrzeugtechnik (G 9) Ebelingplatz 9 20537 Hamburg Telefon: 42 88 51-2 11 Telefax: 42 88 51-2 69 E-Mail: mailto:info@kfz-schule.de Internet: http://www.kfz-schule.de/ |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August : Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (in der Fassung vom 17. Juli.2007) und die sachlich-zeitliche Gliederung (gültig seit 09. Juli.2003) kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall
Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 29025
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