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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Teilezurichter/Teilezurichterin
Arbeitsgebiet:
Normalerweise bearbeitet der Teilezurichter Teile aus Metall. Teilezurichter können in der industriellen Produktion auf verschiedenen Arbeitsgebieten eingesetzt werden:
In der Bearbeitung und Verarbeitung von Blechen, Rohren und Profilen, z. B. für Kessel, Blechverkleidungen, Rohrverbindungen oder Fensterrahmen aus Metallprofilen, sägen sie die einzelnen Teile auf die geforderte Länge zu und schneiden die Bleche nach der zuvor aufgezeichneten aus. Je nach Blechdicke bedienen sie dabei unterschiedliche Maschinen. Sie versorgen auch Maschinen und Fertigungsanlagen mit den zu bearbeitenden Werkstücken und überwachen die meist automatischen Bearbeitungsvorgänge, z. B. Drehen, Bohren, Fräsen oder Schleifen.
Teilezurichter reinigen und warten Maschinen, Werkzeuge sowie Mess- und Prüfmittel. Dabei überprüfen sie Ölstände und Kühlschmiermittel oder wechseln bestimmte Maschinenbauteile, wie Kugellager, aus. In der Montage von Serienerzeugnissen des täglichen Gebrauchs setzten sie gemeinsam mit Industriemechanikern, Automobilmechanikern oder anderen Facharbeitern das Gerät komplett zusammen. Diese Serienerzeugnisse können z. B. Automobile, Fahrräder, Waschmaschinen oder Motorsägen sein.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Metallindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Teilezurichter / Teilezurichterin
Grundfertigkeiten in der Metallbearbeitung wie: Messen, Anreißen, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Richten, Biegen, Hämmern, Nieten, Weichlöten, Schneiden mit Blechscheren, einfache Schmiedearbeiten, einfache Härtearbeiten und Scharfschleifen von Handwerkzeugen. Hierzu kommen noch einfache Feil- und Passarbeiten.
Die manuellen Grundfertigkeiten werden ergänzt durch:
- Grundlagen der Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Umweltschutz
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- Warten von Arbeits- und Betriebmitteln
- Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen
- Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
- Manuelles Spanen
- Maschinelles Spanen
- Richten, Biegen, Hämmern und Nieten
- Weichlöten
- Bohren, Senken und Gewindeschneiden von Hand
- Zurichten von Bauteilen für Maschinen, Apparate, Geräte, Werkzeuge oder Vorrichtungen für den Zusammenbau
- Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen
| Ausbildungsdauer: | 2 Jahre |
| Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Maschinenbau (G1) Angerstraße 7-11, 22087 Hamburg Telefon: 4 28 826-0 Telefax: 4 28 826-55 E-Mail: mailto:g1@bbs.hamburg.de Internet: www.gewerbeschule1.de/ |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Teilzeitunterricht |
| Inkrafttreten: | Auflage 1985 (keine Ausbildungsverordnung) |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) | Meisterausbildung/Meisterinausbildung Techniker Ausbildung/Technikerin Ausbildung |
| Hinweise zur Prüfung: | Die Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 26356
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