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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin
Arbeitsgebiet:
Zweiradmechaniker und Zweiradmechanikerinnen werden in Werkstätten und Verkaufsräumen des Zweiradhandwerkes und des Zweiradhandels entsprechend ihren Fertigkeiten und Kenntnissen eingesetzt, die sie in Grund- und Fachbildung sowie in einer der Fachrichtungen erworben haben.
Die Ausbildungszeit verläuft zu etwa einem Drittel in einer der Fachrichtungen:
- Fahrradtechnik
- Motorradtechnik
Branchen/Betriebe:
Handwerk und Handel
Berufliche Fähigkeiten:
Zweiradmechaniker und Zweiradmechanikerinnen arbeiten selbständig und in Verantwortung für die vollständige Ausführung ihrer Arbeitsaufträge. Sie halten Zwei- oder Mehrrad- sowie Spezialfahrzeuge instand, bauen sie um oder stellen sie her. Sie halten deren Anlagen, Bauteile, Baugruppen und Systeme instand; sie ändern Rahmen und rüsten die Fahrzeuge mit Zubehör- oder Zusatzeinrichtungen aus. Sie warten und prüfen Motoren (Wahlqualifikation). Bei ihren Arbeiten wenden sie berufsfachliche Techniken an wie Prüfen, Messen, Montieren, Demontieren, Fügen, Trennen, Umformen sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten.
Sie planen und kontrollieren Arbeitsabläufe, wenden Prüf- und Messeinrichtungen an und bewerten Arbeitsergebnisse.
Sie führen Kundengespräche und nehmen an innerbetrieblicher Kommunikation teil; sie reflektieren deren Ergebnisse und Wirkungen im Blick auf Wirtschaftlichkeit, Kundenzufriedenheit und Fluss der Arbeitsabläufe.
Sie wenden Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik an.
Bei Planung und Durchführung ihrer Arbeiten beachten sie wirtschaftliche, umweltbezogene sowie arbeits- und sicherheitsrelevante Regeln und Vorschriften.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- Qualitätsmanagement,
- Messen und Prüfen an Systemen,
- Betriebliche und technische Kommunikation,
- Kommunikation mit internen und externen Kunden,
- Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen,
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- Fügen, Trennen und Umformen,
- Manuelles und maschinelles Bearbeiten,
- Instandhalten von Fahrwerken,
- Instandhalten von elektrischen Systemen.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Fahrradtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik,
- Herstellen, Ändern und Instandhalten von Fahrzeugrahmen und deren Gruppen,
- Herstellen, Ausrüsten und Umrüsten von Fahrzeugen mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
- Warten von Motoren, Warenpräsentation,
- Instandhalten von Komfort- und Sicherheitssystemen,
- Beschaffen, Bereitstellen und Verkaufen von Waren und Produkten,
- Verkauf von Dienstleistungen.
(3) Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Motorradtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Warten und Prüfen von Motoren,
- Instandhalten von Verbrennungsmotoren,
- Instandhalten von Bauteilen, Baugruppen und Systemen der Kraftübertragung,
- Instandhalten von Gemischbildungseinrichtungen,
- Instandhalten von elektrischen und elektronischen Systemen und Management-Systemen,
- Instandhalten von Komfort- und Sicherheitssystemen,
- Aus- und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
- Herstellen, Umbauen und Ausrüsten von motorisierten Zwei- und Dreirädern sowie motorisierten Spezialfahrzeugen,
- Verkaufen von Dienstleistungen und Produkten.
| Ausbildungsdauer: | 3,5 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Fahrzeugtechnik (G 9) Ebelingplatz 9 20537 Hamburg Telefon: 42 88 51-2 11 Telefax: 42 88 51-2 69 E-Mail: mailto:info@kfz-schule.de Internet: http://www.kfz-schule.de/ |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August : Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit: 17. Juli 2007) und die sachlich-zeitliche Gliederung (gültig seit: 9. Juli 2003) kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Industriemeister/-in Metall
Technische/-r Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier (noch in arbeit). |
DOKUMENT-NR. 39591
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