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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Kartographin/ Kartograph
Arbeitsgebiet:
Kartographen/Kartographinnen arbeiten im Öffentlichen Dienst oder
in privatwirtschaftlichen Ingenieurbüros und Verlagen. Sie
veranschaulichen Geodaten. Dazu erstellen und aktualisieren sie aus
raumbezogenen Daten aller Art mit analogen und digitalen Techniken
topographische Karten, thematische Karten und kartenverwandte
Darstellungen sowie Präsentationsgrafiken und multimediale
Produkte. Diese Tätigkeit erfordert eine grafische und
gestalterische Veranlagung.
Branchen/Betriebe:
Vermessungsämter
(Baubehörde) und Vermessungsbüros
Berufliche Fähigkeiten:
Kartographen/
Kartographinnen
- erledigen Vorarbeiten, d.h. sprechen Kartengestaltung ab, besorgen nötige Unterlagen und werten Messdaten und Luftbilder aus,
- erstellen Skizzen und Entwürfe,
- legen die Kartenbilder, die Maßstäbe, die Farbgebung, die Schriftgröße und -art fest,
- stellen Schriftentwürfe für eine physische Karte oder Präsentationsgrafik her,
- korrigieren und aktualisieren Kartenmaterial,
- stellen reproduktionsreife Originale her, etwa durch Anfertigen mehrerer verschiedener Farbplatten auf durchsichtiger Folie für farbigen Offsetdruck,
- bereiten mediengerechte Kartendaten auf und geben sie aus,
- bessern Farb-, Gravier-, Montier- und Retuschierfehler aus,
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung
- Aufbau und Organisation der behördlichen und gewerblichen Kartografie sowie der Ausbildungsstätte
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Arbeitsabläufe planen und vorbereiten
- Raumbezogene Informationen übernehmen, aufbereiten und verwalten
- Raumbezogene Informationen gestaltend in kartographische Darstellungen umsetzen
- Topographische Karten anfertigen und aktualisieren
- Thematische Karten und kartenverwandte Darstellungen anfertigen und aktualisieren
- Kartendaten mediengerecht aufbereiten und ausgeben
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Ausbildungsdauer: |
3 Jahre |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
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Berufsschule: |
Staatliche Gewerbeschule Bautechnik( G19) |
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Unterrichtsform: |
Blockunterricht |
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Ausbildungsvergütungen: |
Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier |
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Prüfungen: |
Nur bei Bedarf |

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