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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Maskenbildnerin/Maskenbildner
Arbeitsgebiet:
Maskenbildner und Maskenbildnerinnen arbeiten selbständig nach konzeptionellen Vorgaben, z.B. für Theater-, Film-, Fernseh- und Foto- sowie Showproduktionen. Sie gestalten Masken und Frisuren des Darstellers entsprechend seiner Rolle und dem Aufführungsstil. Sie erstellen nach vorangegangenen Besprechungen mit dem Regisseur, Bühnen- und Kostümbildner ein maskenbildnerisches Konzept und setzen dieses um.
Branchen/Betriebe:
Opernhäuser, Theater sowie Film- und Fernsehproduktionsstätten
Berufliche Qualifikationen:
Maskenbildner/Maskenbildnerinnen sind überwiegend künstlerisch tätig. Sie
- entwickeln Gestaltungskonzeptionen für die Erstellung von Maskenbildern,
- planen, kalkulieren und organisieren ihre Arbeiten,
- entwerfen die für die Masken notwendigen Bestandteile und stellen diese her, insbesondere Perücken, Haarteile, Bärte, plastische Teile und Masken,
- fertigen Maskenbilder an unter Verwendung von Masken, Haaren, Schminke, Glatzen und plastischen Materialien,
- gestalten Charaktertypen, historische und zeitgenössische Persönlichkeiten - auch unter Berücksichtigung ethnologischer Merkmale - sowie Phantasie- und Tiergestalten,
- entwerfen und realisieren Spezialeffekte wie Hautveränderungen, Aktionsverletzungen und Deformationen,
- fertigen Skizzen und zeichnerische Entwürfe.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen
- Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten
- Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen
- Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen
- Abstimmen von Farben
- Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen
- Anfertigen von Glatzen
- Anfertigen von Masken und Körperteilen
- Anfertigen von Spezialeffekten
- Schminken
- Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen
- Prüfen von Arbeitsergebnissen
- Arbeiten für Proben und Produktionen.
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier |
| Berufsschule: | Berufliche Schule Burgstraße (W8) Burgstr. 33-35 20535 Hamburg Telefon: 4288623-0 Telefax: 4288623-36 E-Mail: w8@bbs.hamburg.de Internet: www.w8.hamburg.de |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung und die sachlich-zeitliche Gliederung (gültig seit 8.Februar 2002) kostenlos herunterladen. |
| Prüfungen: | Hinweise zu den Prüfungstermine finden Sie hier |
DOKUMENT-NR. 14363
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