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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Maskenbildnerin/Maskenbildner

Arbeitsgebiet:
Maskenbildner und Maskenbildnerinnen arbeiten selbständig nach konzeptionellen Vorgaben, z.B. für Theater-, Film-, Fernseh- und Foto- sowie Showproduktionen. Sie gestalten Masken und Frisuren des Darstellers entsprechend seiner Rolle und dem Aufführungsstil. Sie erstellen nach vorangegangenen Besprechungen mit dem Regisseur, Bühnen- und Kostümbildner ein maskenbildnerisches Konzept und setzen dieses um.

Branchen/Betriebe:
Opernhäuser, Theater sowie Film- und Fernsehproduktionsstätten

Berufliche Qualifikationen:
Maskenbildner/Maskenbildnerinnen sind überwiegend künstlerisch tätig. Sie

  • entwickeln Gestaltungskonzeptionen für die Erstellung von Maskenbildern,
  • planen, kalkulieren und organisieren ihre Arbeiten,
  • entwerfen die für die Masken notwendigen Bestandteile und stellen diese her, insbesondere Perücken, Haarteile, Bärte, plastische Teile und Masken,
  • fertigen Maskenbilder an unter Verwendung von Masken, Haaren, Schminke, Glatzen und plastischen Materialien,
  • gestalten Charaktertypen, historische und zeitgenössische Persönlichkeiten - auch unter Berücksichtigung ethnologischer Merkmale - sowie Phantasie- und Tiergestalten,
  • entwerfen und realisieren Spezialeffekte wie Hautveränderungen, Aktionsverletzungen und Deformationen,
  • fertigen Skizzen und zeichnerische Entwürfe.

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen
  • Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten
  • Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen
  • Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen
  • Abstimmen von Farben
  • Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen
  • Anfertigen von Glatzen
  • Anfertigen von Masken und Körperteilen
  • Anfertigen von Spezialeffekten
  • Schminken
  • Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen
  • Prüfen von Arbeitsergebnissen
  • Arbeiten für Proben und Produktionen.
Ausbildungsdauer:3 Jahre
Ausbildungsvergütungen:Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier
Berufsschule:Berufliche Schule Burgstraße (W8)
Burgstr. 33-35
20535 Hamburg
Telefon: 4288623-0
Telefax: 4288623-36
E-Mail: w8@bbs.hamburg.de
Internet: www.w8.hamburg.de
Unterrichtsform:Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht
Ausbildungsverordnung und
sachlich-zeitliche Gliederung:

Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung und die sachlich-zeitliche Gliederung (gültig seit 8.Februar 2002) kostenlos herunterladen.

Nichtmitglieder können hier bestellen:

Prüfungen:Hinweise zu den Prüfungstermine finden Sie hier

DOKUMENT-NR. 14363

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