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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Berufskraftfahrer/-in
Arbeitsgebiet:
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport und Logistikkette ab, ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Weiterhin ergreifenden sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Logistik, der Entsorgung, des Reiseverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs
Berufliche Fähigkeiten:
Berufskraftfahrer/-innen
- führen Fahrten des Gütertransports bzw. Fahrten zur Beförderung von Personen im Reise- oder Personennahverkehr sicher und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
- wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
- Kontrollieren, Warten und Pflegen die Fahrzeuge,
- bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern oder die Beförderung von Personen vor, nehmen das Transportgut oder das Gepäck an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
- ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
- verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
- beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
- Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr
- Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
- Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
- Kundenorientiertes Verhalten
- Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
- Betriebliche Planung und Logistik
- Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
- Qualitätssichernde Maßnahmen
In der Ausbildung soll auch die Fahrberechtigung für die Klassen CE oder D nach dem EU-Führerscheinrecht erworben werden.
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik (G9) Ebelingplatz 9 20537 Hamburg Telefon: 42 88 51-216 Telefax: 42 88 51-269 E-Mail: info@kfz-schule.de Internet: http://www.kfz-schule.de |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht 4 x 3 Wochen |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung und die sachlich-zeitliche Gliederung (gültig seit 19. April 2001) kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: | Geprüfte/-r Kraftverkehrsmeister/-in |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 5416
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