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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachlagerist/Fachlageristin
Arbeitsgebiet:
Fachlageristen/ Fachlageristinnen sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung.
Branchen/Betriebe:
Industrie-, Handels- und Speditionsbetriebe
Berufliche Fähigkeiten:
Fachlageristen/ Fachlageristinnen
- nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere,
- transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu,
- packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung,
- führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch,
- kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu Ladeeinheiten zusammen,
- kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben,
- verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und wenden Verschlussvorschriften an,
- nutzen und pflegen Arbeits- und Fördermittel,
- wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme sowie arbeitsplatzbezogene Software an,
- stimmen ihre Arbeit im Team kundenorientiert ab,
- beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung,
- wirken bei qualitätssichernden Maßnahmen mit.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation
- Güterkontrolle und qualitätssichernde Maßnahmen
- Einsatz von Arbeitsmitteln
- Annahme von Gütern
- Lagerung von Gütern
- Kommissionierung und Verpackung von Gütern
- Versand von Gütern
Ausbildungsdauer: | 2 Jahre |
Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen (G 7) |
Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Teilzeitunterricht |
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 26. Juli 2004) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
Fortbildungsmöglichkeiten: | Die Ausbildung kann Teil einer Stufenausbildung sein. Nach Abschluss der 1. Stufe als Fachlagerist/-in (2 Jahre) kann in der 2. Stufe (1 Jahr) der Berufsabschluss Fachkraft für Lagerlogistik erworben werden. |
Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 27817
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