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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachkraft im Fahrbetrieb
Arbeitsgebiet:
Fachkräfte im Fahrbetrieb arbeiten in Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Zu ihren Aufgaben gehören das Fahren von Bussen, Straßenbahnen und/oder U-Bahnen, Kundendienst und Marketing, Planung und Disposition des Fahrbetriebs sowie des Fahrzeugeinsatzes.
Branchen/ Betriebe:
Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs
Berufliche Fähigkeiten:
Fachkräfte im Fahrbetrieb
- führen Busse, Straßenbahnen und/oder U-Bahnen im Netz ihres Unternehmens und achten dabei auf Sicherheit, Kundenfreundlichkeit, Umweltbelange und Wirtschaftlichkeit,
- beraten Kunden über Tarife und Linienverbindungen sowie Zusatzangebote des öffentlichen Personennahverkehrs und geben Auskunft über Gemeinschaftsangebote mit anderen Verkehrsdienstleistern,
- geben Auskünfte in einer Fremdsprache,
- verkaufen Leistungen, führen die erforderlichen Abrechnungen durch und wirken bei Kalkulationen mit,
- ermitteln Kundenbedürfnisse und wirken bei der kundengerechten Weiterentwicklung der Unternehmensprodukte sowie bei der Qualitätskontrolle mit,
- informieren Kunden im Normalverkehr und bei Störungen,
- ergreifen in Gefahrensituationen und bei Unfällen die notwendigen Maßnahmen,
- wirken bei der Planung und Steuerung des Fahrzeug-, Personal- und Mitteleinsatzes mit,
- sorgen für Fahrzeugservice und -bereitstellung einschließlich Kontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit,
- veranlassen Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
- Qualitätsmanagement
- Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr
- Marketing und Vertrieb
- kundenorientierte Kommunikation
- kaufmännische Betriebsführung
- Planung und Disposition
- Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen
- Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum
- Rechtsvorschriften im Verkehr
- Einweisung in den Fahrbetrieb
- Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb
- Fitness im Fahrbetrieb, Stressbewältigung
- Grundlagen kaufmännischer Betriebsführung
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. |
Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik (G9) |
Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn: 1. August |
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 11. Juli 2002) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
Fortbildungsmöglichkeiten: | Derzeit sind keine bekannt. |
Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 15323
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