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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Hafenschiffer/Hafenschifferin
Arbeitsgebiet:
Hafenschiffer/ Hafenschifferinnen unterstützen den Schiffsführer im Rahmen des Gütertransportes, des Güterumschlages und der Personenbeförderung. Sie arbeiten auf Schleppern, Ewerführereischleppern, Barkassen und Fährschiffen. Im einzelnen sind sie zuständig für die Bedienung und die Beaufsichtigung des Schleppgeschirrs, die Beobachtung des Schleppvorganges, für die sachgerechte Bedienung und Wartung der Antriebsanlagen sowie sämtlicher Einrichtungen und Geräte an Bord.
Branchen/Betriebe:
Hafenbetriebe
Berufliche Fähigkeiten:
Hafenschiffer/Hafenschifferinnen
- nehmen Wasserfahrzeuge in Betrieb und führen sie,
- befördern Personen im Fähr- und Touristikverkehr,
- machen Wasserfahrzeuge fest und los und verholen sie,
- be- und entladen Wasserfahrzeuge und transportieren Ladungen,
- pflegen und warten Wasserfahrzeuge und deren Ausrüstung sowie technische Einrichtungen,
- führen seemännische Arbeiten durch,
- wenden Kommunikations- und Informationstechniken an und setzen dabei fachspezifische Sprachkenntnisse ein,
- kommunizieren mit Kunden und können Auskünfte in Englisch erteilen,
- wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
- planen ihre Arbeit, legen Arbeitschritte fest, kontrollieren, bewerten und dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse,
- führen ihre Arbeiten selbständig oder im Team unter Beachtung des Umwelt- und Gesundheits-schutzes sowie der Arbeitsicherheit durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Umweltschutz,
- Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- Information und Kommunikation,
- logistische Prozesse,
- Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet,
- Rechtliche Voraussetzungen des Schiffbetriebes,
- Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen,
- Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten,
- Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütungen: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen (G 7) Wohlwillstraße 46, 20359 Hamburg Telefon: 4 28 54-78 73 Telefax: 4 28 54-78 78 E-Mail: schulleitung@g7hh.de Internet: http://www.g7hh.de |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier kostenlos die Ausbildungsverordnung (gültig seit August 2006) und die sachlich-zeitliche Gliederung herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) | Hafenfacharbeiter/-in. |
| Prüfungen: | Die Prüfungstermine finden Sie hier . |
DOKUMENT-NR. 36199
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