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Ausbildungsvergütungen - Tarife (Dokument-Nr.: 5119)
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Verordnungen der Berufsbildung (Dokument-Nr.: 30606)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Schifffahrtskaufmann/-frau
Arbeitsgebiet:
Schifffahrtskaufleute organisieren den Transport von Gütern aller Art über See. Sie arbeiten in Linienschifffahrtsunternehmen, Trampschifffahrtsunternehmen oder in Schiffsmaklereien. Schifffahrtskaufleute stehen in weltweitem Kontakt mit Kunden, Lieferanten, Bordpersonal sowie mit allen übrigen Dienstleistern der Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft. In der zum 1. August 2011 in Kraft getretenen Änderung der Verordnung handelt es sich um eine Teilnovellierung der Verordnung von 2004. Die starke Ausrichtung von Lernzielen in der Fachrichtung Linienfahrt auf Containertransporte erforderte eine Öffnung der Formulierungen für Betriebe mit anderen Ladungsarten (z. B. im Fährverkehr), damit auch diese eigenständig ausbilden können.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Seeschifffahrt
Berufliche Fähigkeiten:
Schifffahrtskaufleute
- analysieren Transport- und Ladungsmärkte,
- entwickeln marktgerechte Leistungsangebote,
- planen und steuern den Transport von Gütern über See,
- kalkulieren Kosten und ermitteln Ergebnisse,
- organisieren die Abfertigung von Seeschiffen im Hafen,
- bearbeiten schiffs- und ladungsbezogene Dokumente,
- bearbeiten Schadens- und Versicherungsfälle,
- wickeln Geschäftsprozesse in englischer Sprache ab.
Schifffahrtskaufleute der Fachrichtung Linienfahrt
- unterrichten Kunden über Fahrpläne und Frachtraten,
- buchen Stückgutladungen,
- disponieren Container oder andere Ladungsträger im intermodalen Verkehr,
- organisieren den Vor- und Nachlauf der Ladung.
Schifffahrtskaufleute der Fachrichtung Trampfahrt
- suchen und vermitteln Ladungen für Seeschiffe und Seeschiffe für Ladung,
- vermitteln und schließen Reise- und Zeitcharterverträge,
- planen den Transport von Projektladungen.
Ausbildungsschwerpunkte für beide Fachrichtungen:
- der Ausbildungsbetrieb:
- Stellung, Rechtsform und Struktur
- Berufsbildung
- Arbeits- sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz - Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation:
- Arbeitsorganisation und Kooperation
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Datenschutz - fachbezogenes Englisch
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
- betriebliches Rechnungswesen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling - Marketing
- Klarierung
- Einsatz und Disposition von Seeschiffen
- Seeverkehrslogistik
- Haftung, Versicherung, Schadensabwicklung
Fachrichtung Linienfahrt:
- Marktbeobachtung und Marktanalyse
- intermodale Transporte
- Einsatz und Disposition von Containern und anderen Ladungsträgern
- Ladungsumbuchung und Abwicklung der Verladung
Fachrichtung Trampfahrt:
- Marktbeobachtung und Marktanalyse
- Befrachtung
- Projektlogistik
| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre |
| Ausbildungsvergütung: | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier . |
| Berufsschule: | Staatliche Handelsschule Berliner Tor (H 18) Bei der Hauptfeuerwache 1 20099 Hamburg Telefon: 4 28 59-34 31 Telefax: 2 80 36 23 E-Mail: h18@hibb.hamburg.de Internet: http://www.hbt-online.info |
| Unterrichtsform: | Ausbildungsbeginn 1. August: Blockunterricht |
| Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung: | Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 1. August 2004) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen. |
| Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) |
Geprüfte/r Verkehrsfachwirt/-in
Betriebswirt/-in (IHK) |
| Hinweise zur Prüfung: | Prüfungstermine finden Sie hier. |
DOKUMENT-NR. 27653
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