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AUS- UND WEITERBILDUNG

Fachkraft für Schutz und Sicherheit ALT

Arbeitsgebiet:
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit tragen aufgrund ihrer Qualifikation zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei, sichern Personen, schützen Objekte, Werte und Anlagen, insbesondere durch präventive Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr. Sie arbeiten in den Einsatzgebieten Objekt- und Anlagenschutz, Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste sowie Personen- und Werteschutz im privaten und öffentlichen Bereich. Als Dienstleister sind sie kundenorientiert tätig auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen.

Branchen/Betriebe:
Wach- und Sicherheitsunternehmen

Berufliche Fähigkeiten
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit

  • planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch,
  • beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein,
  • überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz,
  • überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängeln Maßnahmen ein,
  • identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen,
  • sind in der Lage bei Großschadensereignissen situationsbezogen zu reagieren,
  • beobachten die Branchenentwicklung und bewerten die Auswirkungen auf das betriebliche Leistungsangebot,
  • wirken bei der Angebotsgestaltung kundenorientiert mit,
  • ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte,
  • arbeiten selbständig, im Team und in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienstleistungen
  • Leistungen von Sicherheitsdiensten
  • Schutz und Sicherheit
  • situationsgerechtes Verhalten und Handeln
  • Maßnahmen der ersten Hilfe
  • Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
  • sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
  • Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen
  • betriebliche Angebotserstellung
  • Auftragsbearbeitung
  • qualitätssichernde Maßnahmen
  • Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik
Ausbildungsdauer:3 Jahre
Ausbildungsvergütung:Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier .
Berufsschule:Staatliche Gewerbeschule
Werft und Hafen (G 7)
Wohlwillstraße 46
20359 Hamburg
Telefon: 428 54-78 72
Telefax: 428 54-78 78
E-Mail: info@g7hh.de
Internet: www.g7hh.de
Unterrichtsform:Blockunterricht (4 x pro Jahr: 3 Wochen)
Ausbildungsverordnung und sachlich-zeitliche Gliederung:

Mitglieder können sich hier die Ausbildungsverordnung (gültig seit 23. Juli 2002) und die sachlich-zeitliche Gliederung kostenlos herunterladen.

Nichtmitglieder können hier bestellen:

Fortbildungsmöglichkeiten: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Geprüfte/r Meister/-in für Schutz und Sicherheit
Hinweise zur Prüfung:Prüfungstermine finden Sie hier .

DOKUMENT-NR. 15322

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