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Einstiegstipps für Unternehmen (Dokument-Nr.: 25187)
AUS- UND WEITERBILDUNG
Berechtigungsnachweis zum Erwerb ermäßigter Wertmarken des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV)
Wer bekommt den Berechtigungsnachweis?
1. Auszubildende
Personen/Jugendliche die in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden, der bei der jeweiligen zuständigen Stelle eingetragen ist, z.B. Handelskammer (Liste aller Berufe) bzw. Handwerkskammer, Apothekerkammer, Steuerberaterkammer, Senatsamt für den Verwaltungsdienst/Personalamt.
2. Studierende
a) Studierende, die an einer auswärtigen Hochschule immatrikuliert sind, im HVV-Bedienungsgebiet ein studienbezogenes Praktikum absolvieren und wirtschaftlich bedürftig sind.
b) Studierende, die an einer Hochschule im Hamburger Umland, jedoch außerhalb des HVV-Bedienungsgebietes (z.B. in Bremen, Lüneburg oder Lübeck) studieren, ihren alleinigen Wohnsitz im HVV-Bedienungsgebiet haben und täglich zwischen Wohn- und Hochschulort pendeln.
3. Praktikanten
a) Hochschule/Fachhochschule: Vorpraktikanten (Personen die noch keine Studierenden sind), die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen und für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule den Nachweis des Praktikums erbringen müssen.
b) Fachschulen: Praktikanten, die für die Erfüllung der Fachhochschulreife den Nachweis des Praktikums erbringen müssen. Praktikanten- oder Volontariatsverhältnisse werden nicht bei unserer Handelskammer geführt, da Praktika für die von uns betreuten staatlich anerkannten Ausbildungsberufe laut Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben sind.
Bekommt man automatisch den Berechtigungsnachweis zugesandt?
Auszubildende unserer Handelskammer erhalten etwa fünf Wochen vor Ausbildungsbeginn automatisch einen Berechtigungsnachweis zugesandt, sofern ihr Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eingetragen ist. Alle anderen Auszubildenden befragen hierzu bitte Ihre zuständige Stelle (s. oben). Studierenden und Praktikanten befragen hierzu bitte das Studentenwerk Hamburg, Amt für Ausbildungsplatzförderung.
Fehlender Berechtigungsnachweis?
Folgende Verfahren sind zum Erwerb von ermäßigten Wertmarken bei den HVV-Servicestellen möglich:
1. Auszubildende unserer Handelskammer
Besorgen Sie sich bitte zuerst einen blanko Berechtigungsschein für Auszubildende bei einer HVV-Servicestelle und lassen Sie diesen vom Ausbildungsbetrieb ausfüllen und abstempeln. Mit dem ausgefüllten und abgestempelten Berechtigungsnachweis gehen Sie bitte ins Service-Center unserer Handelskammer, um ihn dort nochmals bestätigen/abstempeln zu lassen.
Auszubildende anderer zuständiger Stellen (Handwerkskammer, Steuerberaterkammer, Senatsamt usw.)
Besorgen Sie sich bitte ebenfalls zuerst einen blanko Berechtigungsschein für Auszubildende bei einer HVV-Servicestelle und lassen Sie diesen vom Ausbildungsbetrieb ausfüllen und abstempeln. Mit dem ausgefüllten und abgestempelten Berechtigungsnachweis gehen Sie bitte zu ihrer jeweiligen zuständigen Stelle, um ihn dort nochmals bestätigen/abstempeln zu lassen.
Studierende
zu 2.a) Besorgen Sie sich bitte einen Berechtigungsnachweis beim Studentenwerk Hamburg, Amt für Ausbildungsplatzförderung, Zimmer 108, Grindelallee 9, 20109 Hamburg, dazu noch eine aktuelle Studienbescheinigung der auswärtigen Hochschule und den Praktikantenvertrag, aus dem Art und Dauer des Praktikums sowie die Höhe der Vergütung hierfür hervorgehen.
zu 2.b) Besorgen Sie sich bitte einen Berechtigungsnachweis beim Studentenwerk Hamburg, Amt für Ausbildungsplatzförderung, Zimmer 108, Grindelallee 9, 20109 Hamburg, dazu noch eine aktuelle Studienbescheinigung der auswärtigen Hochschule und einmalig eine Meldebestätigung der örtlichen Einwohnerdienststelle, die nicht älter als sechs Monate sein darf.
Praktikanten
zu 3.a) Hochschule/Fachhochschule:
Bitte wenden Sie sich an das Studentenwerk Hamburg, Amt für Ausbildungsplatzförderung, Zimmer 108, Grindelallee 9, 20109 Hamburg. Telefon: 040 / 4 19 02 – 108. Die Öffnungszeiten sind hier: Dienstag und Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr.
zu 3.b) Fachschulen
Bitte wenden Sie sich an die Ansprech- und Prüfstelle für Praktikanten (Behörde für Bildung und Sport, SchulInformationsZentrum SIZ – 15, Hamburger Straße 35, 22083 Hamburg. Telefon: 040 / 4 28 63 – 21 53. Die Öffnungszeiten sind hier: Montag bis Mittwoch 09.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag 10.00 – 18.00 Uhr und Freitag 09.00 – 13.00 Uhr.
Und dann?
Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, können sich die oben aufgeführten Personengruppen an allen HVV-Servicestellen eine ermäßigte Fahrkarte besorgen. Weitere Informationen zu Fahrkarten und Fahrpreisen erhalten sie über das HVV-Info-Telefon: 040-19 449 oder über das Internet unter www.hvv.de .
Sie sind umgezogen?
Damit Verzögerungen bei der Zusendung des Berechtigungsnachweises vermieden werden, teilen Sie bitte der jeweiligen zuständigen Stelle jede Adressänderung umgehend schriftlich mit.
Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnisse bei unserer Handelskammer eingetragen sind, senden diese Mitteilung bitte an Frau Christiane-Elisabeth Kahnenbley.







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