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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertrags-Bedingungen für die Nutzung von

HKS INTAS für ausbildende Unternehmen

Stand: September 2007

Präambel

Die Handelskammer Hamburg beabsichtigt über ihre Handelskammer Service GmbH (im Weiteren: HKS) vertreten durch deren Geschäftsführer, den Ausbildungsstandort Metropolregion Hamburg zu fördern. Zu diesem Zweck hat sie den Integrierten Ausbildungsservice (im Weiteren: INTAS) ins Leben gerufen. Ziel von INTAS ist, Unternehmen ausbildungswillige Jugendliche zu vermitteln, die den Anforderungen der Unternehmen an Auszubildende optimal entsprechen. Für die Vermittlung gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen.

§ 1 Leistungsumfang

(1) Die HKS versteht INTAS als Auszubildendenvermittlung und bietet den Auftraggebern anhand der gewünschten, individuellen Auswahlkriterien eine Vorauswahl an fachlich geeigneten Bewerbern an. Der Auftraggeber wird mit seinem ausbildungsberufsspezifischen Anforderungsprofil in den „Anbieter-Pool” von INTAS aufgenommen.

(2) Die HKS akquiriert im Zuge von INTAS Ausbildungssuchende, sichtet deren Bewerbungsunterlagen und führt einen ausbildungsberufsspezifischen Bewerbungstest durch. In einem zusätzlichen persönlichen Interview wird, nach erfolgreichem Bewerbungstest, ergänzend die Ausbildungseignung der Bewerber eingeschätzt und überprüft, ob eine Vermittlung in dem gewünschten Beruf vorgenommen werden kann. Bei positivem Testergebnis wird das Bewerberprofil in den „ Bewerber-Pool” von INTAS aufgenommen.

(3) Die HKS nimmt im Rahmen von INTAS regelmäßig einen Abgleich der in den Pools hinterlegten Bewerber- und Anforderungsprofile vor. Bei einer Übereinstimmung wird ein zeitnaher Vorstellungstermin zwischen Anbieter und Bewerber vereinbart.

(4) Auf Wunsch des Auftraggebers unterstützt die HKS im Zusammenhang mit INTAS die Vertragsvorbereitung, die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge und die Anmeldung der Auszubildendenden bei der Berufsschule.

(5) Die HKS ist berechtigt, Dienstleister und andere Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums von INTAS zu beauftragen, sofern für den Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen. Und die Einschaltung Dritter rechtlich zulässig ist.

(6) Im Leistungsumfang ist wahlweise der Eintrag der Ausbildungsplatzausschreibung in der Online Lehrstellenbörse (OLB) enthalten.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Vertragsende

(1) Der Vertrag zwischen der HKS und dem Auftraggeber über die Auszubildendenvermittlung kommt mit der Unterzeichnung dieses Vertrags oder durch die Vertragsparteien zustande, sofern der Vertrag schriftlich gefasst wird. Bei Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel kommt der Vertrag durch Bestätigung seitens der HKS zustande, nachdem der Auftraggeber das gewünschte Anforderungsprofil, die Auswahl des Leistungspaketes und die Bestätigung dieser AGB übermittelt hat.

(2) Sofern nicht eine Vertragsdauer vereinbart wurde, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(3) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, wird die Leistung der HKS als erbracht angesehen, sobald dem Unternehmen Ausbildungssuchende, die über die geforderten Qualifikationen verfügen durch Vorlage der Bewerber-Profile angezeigt hat.

(4) Findet der Auftraggeber in der Vermittlungsphase auf anderem Wege einen passenden Bewerber endet auch hiermit das Vertragsverhältnis. Der Auftraggeber ist verpflichtet der HKS dies unverzüglich anzuzeigen. In einem solchen Fall wird, wegen bis dahin unternommener Anstrengungen der HKS allerdings die Basispauschale einbehalten.

(5) Der Vertrag kann jederzeit schriftlich gekündigt werden, unabhängig davon, ob er für unbestimmte Zeit oder für eine bestimmte Dauer geschlossen wurde. Für die Wahrung der Schriftform genügt die Zusendung von Fax oder eMail.

§ 3 Entgelt Zahlungsbedingungen

(1) Das Entgelt setzt sich zusammen aus der Basispauschale und der Erfolgsprämie. Die genauere Bezeichnung der Basispauschale richtet sich nach dem von dem Auftraggeber ausgewählten Leistungspaket. Die Höhe der Basispauschale und der Erfolgsprämien ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Preisliste ist unter dem Dokument 40477 auf www.hk24.de einzusehen.

(2) Die Basispauschale wird dem Auftraggeber zu Beginn des Vertragsverhältnisses in Rechnung gestellt. Erst nach vollständigem Zahlungseingang können Vermittlungsvorschläge durch die HKS gemacht werden. Entsprechend der Anzahl der erfolgreichen Vermittlungen wird dem Auftraggeber abschließend die Erfolgsprämie in Rechnung gestellt. Auch hierauf wird die gesetzliche Mehrwertssteuer berechnet.

(3) Die Basispauschale ist jeweils für das laufende Ausbildungsjahr berechnet, für das der Auftraggeber INTAS für die Suche von Auszubildenden nutzt. Die Erfolgsprämien werden für einzelne Vermittlungserfolge berechnet.

(4) Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

(5) Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertssteuer.

§ 4 Rückgewähr der Basispauschale

(1) Erhält der Auftraggeber – sofern eine Vertragsdauer vereinbart worden ist - in einem angemessenen Zeitraum keine Vermittlungsangebote, kann die Basispauschale von ihm zurückgefordert werden. Ein Zinsanspruch besteht allerdings nicht. Ein angemessener Zeitraum wird frühestens nach Ablauf von drei Monaten berechnet vom Ablauf des Monats, in dem der Auftrag erteilt wurde, (Vertragsbeginn) als erreicht angesehen.

(2) Die Vermittlung von Auszubildenden erfolgt zweckmäßiger Weise im Zusammenhang mit den branchenüblichen – bzw. dem Ausbildungsberufsbild typischen Beginn des Berufsschulunterrichtes für das erste Ausbildungsjahr. Aus diesem Grund kann der angemessene Zeitraum für die Vermittlung von Ausbildungssuchenden von der in Absatz 1 genannten Dauer abweichen, wenn der Vertragsbeginn kurzfristig auf diesen Termin folgt

§ 6 Haftung durch INTAS

(1) Die HKS ist nicht für falsche oder unrichtige Angaben in den Anmeldungen der Bewerber verantwortlich, da die von den Bewerbern bereitgestellten Informationen nicht auf Ihre Richtigkeit oder Echtheit geprüft werden können.

(2) Die HKS kann keine erfolgreiche Vermittlung garantieren. Die HKS haftet demzufolge nicht über das geleistete Entgelt (Basispauschale) hinaus, falls während der angegeben Vertragsdauer kein Kontakt zustande kommt.

(3) Bei erfolgter Vermittlung kann weder die Basispauschale noch die Erfolgsprämie zurückgefordert werden, falls das Ausbildungsverhältnis durch den vermittelten Kandidaten nicht angetreten oder vor Antritt durch den Ausbildenden oder den Auszubildenden gekündigt oder nicht bis zum Ende der Ausbildungsdauer durchgeführt wird.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(2) Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten ist Hamburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne oder mehrere Klauseln dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Statt der unwirksamen oder nichtigen Klausel wird das als vereinbart angesehen, dass die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vereinbart hätten und was dem ursprünglich wirtschaftlich gewollten Erfolg dieser Vereinbarungen am Nächsten kommt.

Information für den Vertragspartner: Kostenloses Angebot für Ausbildungsplatzsuchende

(1) Das Angebot von INTAS ist für Ausbildungssuchende kostenlos. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Auswahlveranstaltungen besteht nicht. Für die Teilnahme ist ein termingerechtes Erscheinen erforderlich. Begonnenen Testveranstaltungen können von den Ausbildungssuchenden jederzeit abgebrochen werden. Ausbildungssuchende können mehrfach zu Auswahlveranstaltungen eingeladen werden. Ein Anspruch auf Einladung besteht jedoch nicht.

(2) Die Ausbildungssuchenden erteilen eine schriftliche Einwilligung in die Erhebung, Auswertung und Weitergabe solcher personenbezogener Daten, die für die mögliche Zuordnung zu einem berufsausbildenden Unternehmen erforderlich sind. Sie erteilen weiter eine Einwilligung in die Auswertung und Weitergabe der bei den Auswahlveranstaltungen gemachten Testergebnisse an berufsausbildende Unternehmen.

(3) Die personenbezogenen Daten aus den Bewerbungen werden ausschließlich zu Vermittlungszwecken verwendet. Eine Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an Dritte erfolgt ausschließlich zu Vermittlungszwecken an ausgewählte, ausbildungsbereite Unternehmen. Eine anderweitige Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

In Papierform eingereichte Unterlagen werden grundsätzlich im Falle einer Absage nicht zurückgesendet. Die Unterlagen liegen in einem Zeitraum von 6 Wochen, ab Datum der Absage, in unseren Räumen zur Abholung bereit. Nicht abgeholte Unterlagen werden nach Ablauf der Frist zu unserer Entlastung datenschutzgerecht vernichtet.

(4) Die Ausbildungssuchenden haben die Möglichkeit jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, an welche Unternehmen ihre Daten und Testergebnisse weitergereicht wurden.

(5) Die Einwilligung in die Auswertung der Tests und in die Weitergabe der Testergebnisse an berufsausbildende Unternehmen kann mit sofortiger Wirkung jederzeit widerrufen werden. Gleiches gilt für die Einwilligung in die Speicherung der angegebenen persönlichen Daten und Testergebnisse für weitere Ausbildungsplatz-Vermittlungsversuche. Der Widerruf kann schriftlich oder fernmündlich erfolgen.

(6) Die Ausbildungssuchenden erklären gegenüber der HKS, dass sämtliche Angaben, die sie im Zusammenhang mit INTAS machen, der Wahrheit entsprechen und die vorgelegten Zeugnisse und Urkunden echt sind.

DOKUMENT-NR. 43811

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