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Meister-BAföG (Link: http://www.meister-bafoeg.info)
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Mit diesem Programm unterstützt der Gesetzgeber diejenigen, die in ihre eigene Fortbildung investieren, um einen weiterführenden Abschluss zu erwerben. Damit öffnet diese Förderung für Fachkräfte auch die Tür zum selbständigen Unternehmen. Gefördert werden können Sie, wenn Sie sich z. B. zu einem Fachwirt, Fachkaufmann, Industriemeister, Betriebswirt oder Technischen Betriebswirt weiterbilden. Es gibt hier verschiedene Voraussetzungen. Die Förderung umfasst die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Form eines zinsgünstigen Darlehens sowie eines nicht zurück zu zahlenden Zuschusses.
Voraussetzungen:
Teilzeitunterricht heißt mindestens 150 Unterrichtsstunden innerhalb von acht Monaten. Kursdauer maximal 48 Monate.
Kurzübersicht über die Konditionen:
Übrigens:
Wenn Sie nach Abschluss der Fortbildung ein Unternehmen gründen und zwei sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter für wenigstens 4 Monate beschäftigen, kann Ihnen das Darlehen für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren bis zu 66 Prozent erlassen werden.
Ganz wichtig: Dieses Förderprogramm wird nicht über Ihre Hausbank abgewickelt ! Den Antrag müssen Sie direkt bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes stellen. Dort können Sie auch Details der Förderung klären.
Wie wird Förderung beantragt?
Antragsformulare erhalten Sie:
in Hamburg bei der
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040/359050
in Niedersachsen bei der
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (N-Bank)
Günther-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover
Tel.: 0511/30031-0
in Schleswig-Holstein bei der
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Gartenstr. 9
24103 Kiel
Tel.: 0431/9905-0, -3324
in Mecklenburg-Vorpommern bei den
Kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung
Dort reichen Sie bitte Ihren Antrag ein.
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
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