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AUS- UND WEITERBILDUNG

Weiterbildungsförderung nach AFBG (Meister-BAföG)

Mit diesem Programm unterstützt der Gesetzgeber diejenigen, die in ihre eigene Fortbildung investieren, um einen weiterführenden Abschluss zu erwerben. Damit öffnet diese Förderung für Fachkräfte auch die Tür zum selbständigen Unternehmen. Gefördert werden können Sie, wenn Sie sich z. B. zu einem Fachwirt, Fachkaufmann, Industriemeister, Betriebswirt oder Technischen Betriebswirt weiterbilden. Es gibt hier verschiedene Voraussetzungen. Die Förderung umfasst die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Form eines zinsgünstigen Darlehens sowie eines nicht zurück zu zahlenden Zuschusses.

Voraussetzungen:

  • Sie haben einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung.
  • Der angestrebte Fortbildungsabschluss ist rechtlich geregelt und liegt über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsschulabschlusses.
  • Die Fortbildung findet in Teilzeit- oder  Vollzeitform oder auch als Fernunterricht statt.

Teilzeitunterricht heißt mindestens 150 Unterrichtsstunden innerhalb von acht Monaten. Kursdauer maximal 48 Monate.

Kurzübersicht über die Konditionen:

  • Sie erhalten auf Ihre Lehrgangskosten einen Zuschuss von 30,5 Prozent.
  • Höchstförderung 10.226 Euro für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
  • Rückzahlung zins- und tilgungsfrei während der Fortbildung und 2 (maximal 6) Jahre danach. Anschließend beträgt die monatliche Mindestrate 113 Euro.
  • Der Kredit ist innerhalb von 10 Jahren zurückzuzahlen.
  • Sicherheiten sind nicht erforderlich.

Übrigens:

Wenn Sie nach Abschluss der Fortbildung ein Unternehmen gründen und zwei sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter für wenigstens 4 Monate beschäftigen, kann Ihnen das Darlehen für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren bis zu 66 Prozent erlassen werden.
Ganz wichtig: Dieses Förderprogramm wird nicht über Ihre Hausbank abgewickelt ! Den Antrag müssen Sie direkt bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes stellen. Dort können Sie auch Details der Förderung klären.

Wie wird Förderung beantragt?

Antragsformulare erhalten Sie:

in Hamburg bei der
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040/359050

in Niedersachsen bei der
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (N-Bank)
Günther-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover
Tel.: 0511/30031-0

in Schleswig-Holstein bei der
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Gartenstr. 9
24103 Kiel
Tel.: 0431/9905-0, -3324

in Mecklenburg-Vorpommern bei den
Kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung

Dort reichen Sie bitte Ihren Antrag ein.

DOKUMENT-NR. 39454

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