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AUS- UND WEITERBILDUNG

Begabtenförderung berufliche Bildung

Stipendium:

Im Jahr 1991 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Förderprogramm Begabtenförderung berufliche Bildung gestartet. In Anlehnung an die Begabtenförderung im Hochschulbereich sollen besonders leistungsfähige und leistungsbereite junge Absolventen einer Berufsausbildung in ihrer weiteren beruflichen und persönlichen Entwicklung gefördert werden.

Wer fördert ?

Die Mittel für die Begabtenförderung werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt. Bei der Umsetzung des Programms sind die Kammern maßgeblich beteiligt. Im Rahmen der vom BMBF vorgegebenen Richtlinien legen sie die Grundsätze und die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens fest, entscheiden über die Bewerberauswahl sowie über die Zuweisung der Fördermittel.

Was wird gefördert ?

Förderfähig sind berufsfachliche und berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen, Aufstiegsfortbildungen sowie Hochschulstudiengänge. Die Möglichkeiten reichen zum Beispiel von besonderen Arbeitstechniken oder berufsfachlichen Spezialkenntnissen über
EDV-, Fremdsprachen- oder Management-Kurse bis zu Seminaren zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, zum Erwerb von Selbstsicherheit und zur Aneignung von Präsentations- oder Führungstechniken. Förderungsfähig sind insbesondere auch Lehrgänge der zweiten und dritten Stufe des beruflichen Bildungsweges: Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Fachwirte sowie der Technische Betriebswirt IHK bzw. der Betriebswirt IHK. Ferner sind berufsbegleitende Hochschulstudiengänge förderfähig, wenn diese inhaltlich auf dem erlernten Ausbildungsberuf oder der aktuellen Berufstätigkeit aufbauen.

Wer wird gefördert ?

Erfolgreiche Absolventen einer geregelten Berufsausbildung im Zuständigkeitsbereich unserer Handelskammer Hamburg sowie Personen, die als Externe vor unserer Handelskammer eine Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt haben, können sich um ein Stipendium bewerben, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm – Aufnahme jeweils im März/April – unter 25 Jahre alt. Ausfallzeiten (z. B. Dienstpflicht, Elternzeit, Mutterschaftsurlaub, freiwilliges soziales Jahr, berufliche Vollzeitschule, mehr als dreimonatige Arbeitsunfähigkeit) können bis zu einer Summe von 36 Monaten angerechnet werden.
  • Sie sind im erlernten oder einem anderen Beruf erwerbstätig. Ihre wöchentliche Arbeitszeit umfasst mindestens 15 Stunden. Oder Sie sind zur Zeit arbeitslos und stehen dem Arbeitsmarkt nachweislich zur Verfügung.
  • Sie sind weder Vollzeit-Student/in noch Hochschulabsolvent/in und haben auch nicht die feste Absicht, in Vollzeit zu studieren.
  • Sie haben Ihre Handelskammer-Abschlussprüfung mit sehr gutem Ergebnis bestanden: Die im Handelskammer-Prüfungszeugnis ausgewiesene Gesamtpunktzahl beträgt mindestens 88 Punkte und der Notendurchschnitt der Prüfungsfächer (ohne Zusatzfächer) oder gegebenenfalls der Prüfungsteile liegt zwischen 1,0 und 1,9. Ein nachgewiesener überragender Erfolg in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb ist gleichwertig.
  • Ausnahmeklausel beim Leistungsnachweis:
    Sie haben Ihre eigentliche berufliche Leistungsfähigkeit erst in der beruflichen Startphase nach der Ausbildung unter Beweis stellen können. Haben Sie einen Notendurchschnitt von 2,0 oder mindestens 85 Punkte erreicht, können Sie sich mit einem begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers ebenfalls um ein Stipendium bewerben. Dieser begründete Vorschlag muss sich auf mindestens zwölf Monate Berufspraxis nach der Ausbildung stützen und detailliert z. B. die Übernahme erhöhter Verantwortung, überdurchschnittliche Selbständigkeit und Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Kreativität oder soziale Fähigkeiten beschreiben.

Wie wird gefördert ?

  • Innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Kalenderjahren können vorbehaltlich ausreichender Mittelzuweisungen durch das BMBF aktuell bis zu 6.000 EURO an Zuschüssen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden.
  • Pro Maßnahme wird ein Eigenanteil von 10 Prozent von den jeweiligen förderfähigen Kosten abgezogen.
  • Unsere Handelskammer berät Sie bei der Planung und Auswahl Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht. Die Förderung kann nur im Rahmen der vom BMBF zugewiesenen Mittel erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht ebenfalls nicht.

Termine:

Bewerbungsschluss (Datum des Eingangs !): 28. Februar 2013

Aufnahmezeitpunkt: März/April

Antragsformular (Stipendiatenstammblatt):
www.hk24.de/Dok.-Nr. 26468

 
 

DOKUMENT-NR. 26472

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