Downloads
-
Stipendiatenstammblatt
(PDF, 27 KB) (Dokument-Nr.: 26468)
Sie befinden sich hier: Startseite > Ausbildung und Weiterbildung > Ausbildungsberatung > Tipps zur Weiterbildung > Stipendien für Begabte > Begabtenförderung berufliche Bildung
Stipendium:
Im Jahr 1991 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Förderprogramm Begabtenförderung berufliche Bildung gestartet. In Anlehnung an die Begabtenförderung im Hochschulbereich sollen besonders leistungsfähige und leistungsbereite junge Absolventen einer Berufsausbildung in ihrer weiteren beruflichen und persönlichen Entwicklung gefördert werden.
Wer fördert ?
Die Mittel für die Begabtenförderung werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt. Bei der Umsetzung des Programms sind die Kammern maßgeblich beteiligt. Im Rahmen der vom BMBF vorgegebenen Richtlinien legen sie die Grundsätze und die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens fest, entscheiden über die Bewerberauswahl sowie über die Zuweisung der Fördermittel.
Was wird gefördert ?
Förderfähig sind berufsfachliche und berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen, Aufstiegsfortbildungen sowie Hochschulstudiengänge. Die Möglichkeiten reichen zum Beispiel von besonderen Arbeitstechniken oder berufsfachlichen Spezialkenntnissen über
EDV-, Fremdsprachen- oder Management-Kurse bis zu Seminaren zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, zum Erwerb von Selbstsicherheit und zur Aneignung von Präsentations- oder Führungstechniken. Förderungsfähig sind insbesondere auch Lehrgänge der zweiten und dritten Stufe des beruflichen Bildungsweges: Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Fachwirte sowie der Technische Betriebswirt IHK bzw. der Betriebswirt IHK. Ferner sind berufsbegleitende Hochschulstudiengänge förderfähig, wenn diese inhaltlich auf dem erlernten Ausbildungsberuf oder der aktuellen Berufstätigkeit aufbauen.
Wer wird gefördert ?
Erfolgreiche Absolventen einer geregelten Berufsausbildung im Zuständigkeitsbereich unserer Handelskammer Hamburg sowie Personen, die als Externe vor unserer Handelskammer eine Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt haben, können sich um ein Stipendium bewerben, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wie wird gefördert ?
Termine:
Bewerbungsschluss (Datum des Eingangs !): 28. Februar 2013
Aufnahmezeitpunkt: März/April
Antragsformular (Stipendiatenstammblatt):
www.hk24.de/Dok.-Nr. 26468
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.