. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Berichtshefte

Ausbildungsnachweise

Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß führen
Das Berufsbildungsgesetz formuliert zwar nicht ausdrücklich, dass Auszubildende die Pflicht haben, Ausbildungsnachweise zu führen; sie leitet sich jedoch daraus ab, dass die Auszubildenden die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen haben.
Dazu gehört auch das Führen von Ausbildungsnachweisen, soweit sie vorgeschrieben sind. Vorgeschrieben wird das Führen von Ausbildungsnachweisen in den nach § 14 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassenen Ausbildungsordnungen.


Ausbildungsnachweise als Dokumentation einer geordneten Ausbildung
Damit der Ausbildungsnachweis als Beweis einer systematischen und geordneten Ausbildung dienen kann, ist er wöchentlich vom Auszubildenden wahrheitsgemäß und vollständig zu führen. Der Auszubildende bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen.
Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen.


Der Ausbilder oder der Ausbildende sollen den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen prüfen und durch ihre Unterschrift die Richtigkeit der Aufzeichnungen bestätigen.
Wird der Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, begeht der Auszubildende eine Vertragsverletzung. Außerdem riskiert er, zur Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden.
Der Ausbildende oder Ausbilder muss den Auszubildenden aktiv beeinflussen, den Ausbildungsnachweis zu führen und ihn auch überwachen. Etwaige Mängel sind dem Auszubildenden aufzuzeigen, auf eine Verbesserung ist im Rahmen der Ausbildungspflicht hinzuwirken.


Der Ausbildungsnachweis wird täglich (in der Regel für technische Berufe) oder wöchentlich, bzw. monatlich (in der Regel für kaufmännische Berufe) geführt.

Download Berichtsheft (wöchentlich)
Download Berichtsheft (täglich)

 
 

DOKUMENT-NR. 23095

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • WICHTIGE LINKS

  • WIR ÜBER UNS

GV Shooting © Ulrich Perrey
  • ONLINE-LEHRSTELLENBÖRSE

  • PUBLIKATIONEN