. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Informationen zur Vergütungsregelung

Gemäß Beschluss der Handelskammer Hamburg und mit Genehmigung der Behörde für Wirtschaft und Verkehr werden die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Stelle gewährt wird, für bare Auslagen und Zeitversäumnis in sinngemäßer Anwendung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) in der Fassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 in der jeweils geltenden Fassung entschädigt.
Nach der zur Zeit geltenden Fassung des JVEG werden folgende Zahlungen geleistet:

Beurteilen und Bewerten
1. Zwischenprüfung – pro Stunde Prüfertätigkeit 5,00 €. Für das Beurteilen und Bewerten von Prüfungsarbeiten wird – unabhängig von ihrer Zahl – ein Zeitaufwand von einer Viertelstunde pro Prüfling festgelegt. Sie schließt den Zeitaufwand für die Vorbereitung auf eine mögliche mündliche Prüfung ein. Falls das Beurteilen und Bewerten während der mündlichen oder praktischen Prüfung geschieht, entfällt die Vergütung.

2. Abschlussprüfung – pro Stunde Prüfertätigkeit 5,00 €. Für das Beurteilen und Bewerten von Prüfungsarbeiten wird – unabhängig von ihrer Zahl – ein Zeitaufwand von einer halben Stunde pro Prüfling festgelegt. Sie schließt den Zeitaufwand für die Vorbereitung auf eine mögliche mündliche Prüfung ein. Falls das Beurteilen und Bewerten während der mündlichen oder praktischen Prüfung geschieht, entfällt die Vergütung.

Zeitversäumnis – pro Stunde Prüfertätigkeit 5,00 €. Die Entschädigung wird höchstens für 10 Stunden täglich gewährt.

Fahrtkosten – Vergütet werden in der Regel folgende Fahrtkosten:
a) bei Benutzung eines Pkw pro km des Hin- und Rückweges 0,30 €, zuzüglich quittierter Parkgebühren in Höhe von 2,- € je Stunde, maximal 15,- € am Tag.

b) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die nicht im Bereich des HVV sind, benötigen wir Belege.

Spesen
a) Prüfer mit Hamburger Wohnsitz erhalten bei einer Sitzungsdauer von mehr als acht Stunden ein pauschales Tagegeld von 3,00 €. Darüber hinausgehender besonderer Aufwand – soweit er in diesem Merkblatt nicht an anderer Stelle genannt wurde – kann gegen Nachweis gesondert berechnet werden (gemäß der Staffelung unter Punkt b.). Gleiches gilt bei einer Sitzungsdauer von bis zu acht Stunden.

b) Prüfer mit Wohnsitz und Arbeitsplatz außerhalb Hamburgs erhalten bei einer Sitzungsdauer von mehr als acht Stunden eine Abwesenheitsentschädigung. Die Abwesenheit beginnt und endet mit dem Überschreiten der Stadt-/Gemeindegrenze des Wohnorts auf dem Weg zum bzw. vom Ort der Prüfung.

Die Abwesenheitsentschädigung beträgt bei einer Abwesenheit von mehr als 8 bis 14 Stunden = 6,00 €, von mehr als 14 Stunden = 12,00 € und bei vollen 24 Stunden = 24,00 €.

Bei einer Abwesenheit von bis zu acht Stunden kann gegen Nachweis für besondere Auslagen eine Abwesenheitsentschädigung bis insgesamt zur Höhe von 3,00 € gewährt werden. 

Verdienstausfall
Ein eventueller Verdienstausfall muss nachgewiesen werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt grundsätzlich höchstens 20,00 € je Stunde und wird für höchstens 10 Stunden täglich gewährt.

Allgemeines
Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Beendigung der Prüfung bei der Handelskammer geltend gemacht wird. Die Anträge auf Prüferaufwandsentschädigung sind je Prüfungsausschuss geschlossen mit der vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterschriebenen „Niederschrift über die Prüfungstermine” an uns zurückzusenden.

Bitte beachten Sie, dass etwaige steuerpflichtige Teile der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Berufsbildung von dem Empfänger im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu deklarieren sind.

 
 

DOKUMENT-NR. 31142

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138138
  • Fax: 040 36138401

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • NEUERWERBUNGEN DER COMMERZBIBLIOTHEK

Informieren Sie sich über aktuelle Publikationen in unserer Commerzbibliothek. mehr

  • WICHTIGE LINKS

  • FACEBOOK: AUSBILDUNG

  • ANGEBOTE

  • ONLINE-LEHRSTELLENBÖRSE

  • PUBLIKATIONEN