Prüfungstermine
Die Prüfung wird von unserer Handelskammer nach Bedarf abgenommen. Bitte erkundigen Sie sich, welche Prüfungsteile zum jeweiligen Termin angeboten werden.
| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 |
| Anmeldeschluss | 13.01.2012 | 13.07.2012 |
| Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | | |
- Volks- und Betriebswirtschaft - 60 min
- Rechnungswesen - 90 min
- Recht und Steuern - 60 min
- Unternehmensführung - 90 min
| 15.03.2012 | 18.10.2012 |
| Technische Qualifikationen | | |
- Naturwissenschaftliche und
technische Grundlagen - 90 min - Technische Kommunikation
und Werkstofftechnologie - 90 min - Fertigungs- und Betriebstechnik - 120 min
| 27.02.2012 | 17.09.2012 |
| Handlungspezifische Qualifikationen | | |
- Situationsaufgabe - 240 min
| 25.05.2012 | 11.12.2012 |
- Situationsbezogenes Fachgespräch
| Mitte August 2012 | Mitte März 2013 |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
Zulassungsvoraussetzungen
Auszug aus der Verordnung
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Betriebswirtschaftliche Qualifikationen" oder "Technische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich.
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danacheine mindestens zweijährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich.
oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Betriebswirtschaftliche Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen", der nicht länger alls fünf Jahre zurückliegt und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Falle des Absat 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr.2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Vor Lehrgangsbginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung stellen.
Kosten
Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen/Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif. Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben.
Bearbeitungsgebühr: 50,00 EUR
Prüfungsgebühr: 400,00 EUR
Der genannte Betrag ergibt sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer Hamburg
Vorbereitungslehrgänge
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.