Prüfungstermine
| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 |
Anmeldeschluss
| 13.01.2012 | 13.07.2012 |
| Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess (Teil I) | | |
- Aspekte der allgemeine Volks- und Betriebswirtschaftslehre - 90 min
- Rechnungswesen - 180 min
| 01.03.2012
| 01.10.2012 |
- Finanzierung und Investition - 180 min
- Material, Produktions- und Absatzwirtschaft 180 min
| 02.03.2012 | 02.10.2012 |
| Management und Führung (Teil II) | | |
- Situationsaufgabe Schwerpunkt:
Personalmangement - 240 min
| 08.03.2012 | 08.10.2012 |
- Situationsaufgabe Schwerpunkt:
Informations- und Kommunikationstechniken - 240 min
| 09.03.2012 | 09.10.2012 |
| Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil (Teil III) | Änderungen vorbehalten ! |
- Einreichung der Themenvorschläge
| 08.02.2012 | 04.07.2012 |
- Projektzeit (30 Kalendertage)
| 12.03.2012.- 10.04.2012 | 06.08. - 04.09.2012 |
- Abgabe der Projektarbeiten durch die Teilnehmer
| 11.04.2012 bis 12.00 Uhr | 05.09.2012 bis 12.00 Uhr |
- Fachgespräche / Präsentation
| 30.05.2012-06.06.2012 | 29.10.2012-02.11.2012 |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus der Verordnung)
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung
oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung stellen.
Kosten
Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen / Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif.
Bearbeitungsgebühr: 50,00 EUR
Prüfungsgebühr: 600,00 EUR
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet.
Bei einem Rücktritt von einer Fortbildungs- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vorbereitungslehrgänge
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.