Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.
| 1. Halbjahr |
Anmeldeschluss | 15. Januar |
schriftlich: Handlungsübergreifende Qualifikationen - Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing - Logistik und Logistikstrategien - Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik - Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik Handlungsspezifische Qualifikationen - Einkauf - Logistik | 24. April 2012 22. April 2013 07. April 2014 21. April 2015
25. April 2012 23. April 2013 08. April 2014 22. April 2015
|
Mündliche Prüfung Situationsbezogenes Fachgespräch (Präsentation) - Personalführung, Team- und Projektmanagement | 25. KW - Änderungen vorbehalten - (abhängig von den Hamburger Sommerferien!) |
| Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf) | Bei bis zu zwei mangelhaften Leistungen Wird im Einzelfall festgelegt Im Anschluss an das Situationsbezogene Fachgespräch |
| Abschlussfeier | keine |
Versand der Einladungen zur schriftlichen Prüfung: 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
Schriftlichen Prüfungsergebnisse online: Bitte notieren Sie sich die Teilnehmerident- und Prüflingsnummer. Telefonisch werden
weder Ihre Noten noch Ihre Daten genannt.
Versand der Einladung zur mündlichen Prüfung: Anfang Juni 12
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in Einkauf oder Logistik oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und
danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Einkauf oder Logistik oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in Einkauf oder Logistik
nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs.2
genannten Aufgaben in Einkauf oder Logistik haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von
Zeugnissen und Erfahrungen in Einkauf oder Logistik erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung
rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,-- –
Prüfungsgebühr: 400,--–
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet.
Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung - nach erfolgter Anmeldung - werden anteilige Gebühren erhoben. Die Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung
zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH,