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AUS- UND WEITERBILDUNG

Fachkaufmann / Fachkauffrau für Außenwirtschaft

Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.

Prüfungstermine Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft / Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft

 

 
2. Halbjahr 2011

2. Halbjahr 2012

Anmeldeschluss
15. Juli 201115. Juli 2012
Schriftliche Prüfung   
Außenwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Aspekte
(60 Minuten)
13. Oktober 201111. Oktober 2012

Recht im Außenhandel
(90 Minuten)
13. Oktober 201111. Oktober 2012 
Unternehmen und Außenwirtschaft
(90 Minuten)
13. Oktober 201111. Oktober 2012 
Internationales Marketing
(60 Minuten)
14. Oktober 201112. Oktober 2012 
Im- und Exportabwicklung
(180 Minuten)
14. Oktober 201112. Oktober 2012 

Prüfungsergebnisse
Online verfügbar:


19. November 2011


wird noch
bekannt gegeben

 
Einreichung des Themas
für die mündliche Prüfung:
19. Oktober 201117. Oktober 2012 
Mündliche Prüfung
Kommunikation und Organisation
(Präsentation und Fachgespräch)

06. bis 09. Dezember 2011
03. bis 18. Dezember 2012


Mündliche Ergänzungsprüfung
(bei Bedarf)

am Tage der
mündlichen Prüfung 
am Tage der
mündlichen Prüfung



Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Verordnung.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen:

Auszug aus der Verordnung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweist.

(1) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr:      50,00 Euro
Prüfungsgebühr:           400,00 Euro

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Vorbereitungslehrgänge: 
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

 
 

DOKUMENT-NR. 43542

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