Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.
Prüfungstermine Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft / Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft
| | 2. Halbjahr 2011
| 2. Halbjahr 2012 |
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Anmeldeschluss
| 15. Juli 2011 | 15. Juli 2012 | |
| Schriftliche Prüfung | | |
Außenwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Aspekte (60 Minuten)
| 13. Oktober 2011 | 11. Oktober 2012 |
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Recht im Außenhandel (90 Minuten)
| 13. Oktober 2011 | 11. Oktober 2012 | |
Unternehmen und Außenwirtschaft (90 Minuten)
| 13. Oktober 2011 | 11. Oktober 2012 | |
Internationales Marketing (60 Minuten)
| 14. Oktober 2011 | 12. Oktober 2012 | |
Im- und Exportabwicklung (180 Minuten)
| 14. Oktober 2011 | 12. Oktober 2012 | |
Prüfungsergebnisse Online verfügbar:
| 19. November 2011 | wird noch bekannt gegeben
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Einreichung des Themas für die mündliche Prüfung:
| 19. Oktober 2011 | 17. Oktober 2012 | |
Mündliche Prüfung Kommunikation und Organisation (Präsentation und Fachgespräch)
| 06. bis 09. Dezember 2011
| 03. bis 18. Dezember 2012 |
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Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)
| am Tage der mündlichen Prüfung | am Tage der mündlichen Prüfung |
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Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Verordnung.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen:
Auszug aus der Verordnung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
(1) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung
zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.