Damit ein reibungsloser organisatorischer Ablauf der Prüfung erfolgen kann, bitte die Prüfung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung möglichst vor Beginn des Lehrgangs, spätestens zum 01.06. (Herbstprüfung) oder zum 01.12. (Frühjahrsprüfung) beantragen. Reichen Sie den Antrag bitte nur im Original ein, die Nachweise über abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis sind in Kopie beizulegen. Faxe und eingescannte Anträge werden nicht bearbeitet!
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.
| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 |
| Anmeldeschluss (Einreichung der verbindlichen Anmeldung) | 15.01.2012 | 15.07.2012 |
Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen
Betriebs- und Volkswirtschaft, soziale Sicherung
Informationstechniken und Kommunikation |
ca. Mai |
ca. Dezember |
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
Gesundheitsbetriebslehre, inklusive Rechtsgrundlagen des Gesundheitswesens
Rechungswesen und Controlling in Betrieben des Gesundheitswesens | ca. Mai | ca. Dezember |
| Situationsbezogenes Fachgespräch | ca. Juni | ca. Januar |
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind
- eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Gesundheitswesens oder in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachkaufmanns/einer Fachkauffrau für die Verwaltung im Gesundheitswesens im Sinne des § 1 Absatz 2 haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.