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AUS- UND WEITERBILDUNG

Personalfachkaufmann / Personalfachkauffrau

Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.

Prüfungstermine:

Prüfungstermine 2013

Prüfungstermine 2014

Prüfungstermine 2015

Versand der Einladungen zur nächsten schriftlichen Prüfung: 4 Wochen vor Termin
Einreichung der Themen für das Situationsbezogene Fachgespräch: Bis 14. Mai 2013

Prüfungsergebnisse online:
ca. 47. KW im 2. Halbjahr
ca. 20. KW im 1. Halbjahr

Bitte notieren Sie sich Ihre Prüflings- und Identnummer. Telefonisch werden Ihre Daten sowie die Ergebnisse nicht genannt!

Versand der Einladung zur mündlichen Prüfung:
Mit der Einladung und dem Thema zum Situationsbezogenen Fachgespräch 14 Tage vor der Prüfung per Einschreiben/Rückschein.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.

Gemäß § 2 (2) der Verordnung muss bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung die AEVO (Ausbildereignungsverordnung) nachgewiesen werden. Sie bekommen keine Einladung zum Fachgespräch, wenn uns bis zum Zeitpunkt der Versendung dieser Nachweis nicht erbracht wurde.

Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50 Euro
Prüfungsgebühr:      400 Euro

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen. Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildung - nach erfolgter Anmeldung - werden anteilig Gebühren erhoben. Die Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vorbereitungslehrgänge: 

Hinweise auf die Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kurzportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

 
 

DOKUMENT-NR. 14132

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