Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.
| | 1. Halbjahr | 2. Halbjahr | |
| Anmeldeschluss | 15. Januar | 15. Juli | |
schriftlich: Handlungsbereiche - Personalarbeit organisieren und durchführen - Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen - Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen - Personal- und Organisationsentwicklung steuern | 18. April 2012 09. April 2013 02. April 2014 14. April 2015
19. April 2012 10. April 2013 03. April 2014 15. April 2015
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15. Oktober 2012 14. Oktober 2013 20. Oktober 2014 19. Oktober 2015
16. Oktober 2012 15. Oktober 2013 21. Oktober 2014 20. Oktober 2015
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Mündliche Prüfung Situationsbezogenes Fachgespräch (Präsentation) - Personalführung, Team- und Projektmanagement | ca. 24. KW - Änderungen vorbehalten - (abhängig von den Hamburger Sommerferien!) | ca. 3./4. KW
- Änderungen vorbehalten - | |
Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf) bei einer mangelhaften Leistung im schriftlichen Bereich | Am Tage und im Anschluss an das Situationsbezogene Fachgespräch | Am Tage und im Anschluss an das Situationsbezogene Fachgespräch | |
| Abschlussfeier | keine | keine | |
Versand der Einladungen zur nächsten schriftlichen Prüfung: 4 Wochen vor Termin
Einreichung der Themen für das Situationsbezogene Fachgespräch: Bis 15.05.2012
Prüfungsergebnisse online:
ca. 49. KW im 2. Halbjahr
ca. 23. KW im 1. Halbjahr
Bitte notieren Sie sich Ihre Prüflings- und Identnummer. Telefonisch werden Ihre Daten sowie die Ergebnisse nicht genannt!
Versand der Einladung zur mündlichen Prüfung:
Mit der Einladung und dem Thema zum Situationsbezogenen Fachgespräch 14 Tage vor der Prüfung
per Einschreiben/Rückschein.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2
genannten Funktionen haben.
Gemäß § 2 (2) der Verordnung muss bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung die AEVO (Ausbildereignungsverordnung) nachgewiesen werden. Sie bekommen keine Einladung zum Fachgespräch, wenn uns bis zum Zeitpunkt der Versendung dieser Nachweis nicht erbracht wurde.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,-- €
Prüfungsgebühr: 400,-- €
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung
zur Fortbildungsprüfung stellen. Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildung - nach erfolgter Anmeldung - werden anteilig Gebühren erhoben. Die Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vorbereitungslehrgänge:
Hinweise auf die Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kurzportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.