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AUS- UND WEITERBILDUNG

Veranstaltungsfachwirt / Veranstaltungsfachwirtin

Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.

1. HJ 20122. HJ 20121. HJ 2013
Anmeldeschluss
15. Januar 201215. Juli 201215. Januar 2013

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

- Volks- und Betriebswirtschaft (60 Min.)
- Rechnungswesen (90 Min.)
- Recht und Steuern (60 Min.)
- Unternehmensführung (90 Min.)

15. März 2012                 -

7. März 2013

Prüfungsergebnisse online

Voraussichtlich 30. April 2012

-


 

Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)


 

Handlungsfeldspezifische Qualifikationen

- Analysieren von Märkten und Definieren 
von Marktchancen (90 Min.)

- Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
(90 Min.)

- Planen, Vorbereiten, Durchführen und
Nachbereiten von Veranstaltungen (120 Min.)

- Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte
Vermarktung von Veranstaltungen (90 Min.)

- Führung und Zusammenarbeit (60 Min.)

23. und 24. April 2012

22. und 23. Oktober 2012

            -
Prüfungsergebnisse online

Voraussichtlich 4. Juni 2012

Voraussichtlich Anfang Dezember 2012

-

Präsentation und Fachgespräch

Juni 2012

Dezember 2012
Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)

-

-

Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.

Zulassungsvoraussetzungen

Auszug aus der Verordnung:

§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung in dem Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau“ oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Zur Prüfung in dem Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. die Ablegung des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nummer 1 und zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 und Absatz 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr ohne AEVO-Teil: 350,00 Euro
Prüfungsgebühr mit AEVO-Teil: 500,00 Euro

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Vorbereitungslehrgänge: Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH

 
 

DOKUMENT-NR. 83911

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