Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung finden Sie hier.
| 1. HJ 2012 | 2. HJ 2012 | 1. HJ 2013 | |
Anmeldeschluss
| 15. Januar 2012 | 15. Juli 2012 | 15. Januar 2013
| |
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen - Volks- und Betriebswirtschaft (60 Min.) - Rechnungswesen (90 Min.) - Recht und Steuern (60 Min.) - Unternehmensführung (90 Min.)
| 15. März 2012 | - | 7. März 2013 | |
| Prüfungsergebnisse online | Voraussichtlich 30. April 2012 | -
| |
|
Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)
| | | |
|
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen - Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen (90 Min.)
- Konzipieren von Veranstaltungsprojekten (90 Min.)
- Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen (120 Min.)
- Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen (90 Min.)
- Führung und Zusammenarbeit (60 Min.)
| 23. und 24. April 2012 | 22. und 23. Oktober 2012 | - | |
Prüfungsergebnisse online
| Voraussichtlich 4. Juni 2012 | Voraussichtlich Anfang Dezember 2012 | -
| |
| Präsentation und Fachgespräch | Juni 2012 | Dezember 2012 | | |
Mündliche Ergänzungsprüfung (bei Bedarf)
| -
| | -
| |
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung:
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Rechtsvorschrift.
Zulassungsvoraussetzungen
Auszug aus der Verordnung:
§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in dem Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau“ oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung in dem Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die Ablegung des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nummer 1 und zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 und Absatz 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühren:
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr ohne AEVO-Teil: 350,00 Euro
Prüfungsgebühr mit AEVO-Teil: 500,00 Euro
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- und Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen
Antrag auf Zulassung
zur Fortbildungsprüfung stellen.
Vorbereitungslehrgänge: Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH