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AUS- UND WEITERBILDUNG

Prüfung zum / zur Geprüfter Bankfachwirt / Geprüfte Bankfachwirtin

1. Halbjahr 2012               2. Halbjahr 2012              
Anmeldeschluss15. Januar 201215. Juli 2012

Schriftliche Prüfungen

- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft (120 min)

- Betriebswirtschaft (120 min)

- Volkswirtschaft (120 min)

26. März 20124. Oktober 2012
- Privatkundengeschäft (120 min) oder
- Immobiliengeschäft (120 min) oder
- Firmenkundengeschäft (120 min)

- Recht (120 min)
27. März 20125. Oktober 2012
Mündliche Ergänzungsprüfung

Wird im Einzelfall festgelegt.
Findet zum Termin der
mündlichen Prüfung statt.

Wird im Einzelfall festgelegt.
Findet zum Termin der
mündlichen Prüfung statt.

Mündliche Prüfung29.05. bis 13.06.2012Ende Nov. - Mitte Dez. 2012
1. Halbjahr 20132. Halbjahr 2013
Anmeldeschluss15. Januar 201315. Juli 2013

Schriftliche Prüfungen

- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft (120 min)

- Betriebswirtschaft (120 min)

- Volkswirtschaft (120 min)

18. März 201310. Oktober 2013
- Privatkundengeschäft (120 min) oder
- Immobiliengeschäft (120 min) oder
- Firmenkundengeschäft (120 min)

- Recht (120 min)
19. März 201311. Oktober 2013
Mündliche Ergänzungsprüfung

Wird im Einzelfall festgelegt.
Findet zum Termin der
mündlichen Prüfung statt.

Wird im Einzelfall festgelegt.
Findet zum Termin der
mündlichen Prüfung statt.

Mündliche PrüfungEnde Mai - Anfang Juni 2013Ende Nov. - Mitte Dez. 2013
1. Halbjahr 20142. Halbjahr 2014
Anmeldeschluss15. Januar 201415. Juli 2014

Schriftliche Prüfungen

- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft (120 min)

- Betriebswirtschaft (120 min)

- Volkswirtschaft (120 min)

24. März 20149. Oktober 2014

- Privatkundengeschäft (120 min) oder
- Immobiliengeschäft (120 min) oder
- Firmenkundengeschäft (120 min) 

- Recht (120 min)

25. März 201410. Oktober 2014
Mündliche Ergänzungsprüfung

Wird im Einzelfall festgelegt.
Findet zum Termin der
mündlichen Prüfung statt.

Wird im Einzelfall festgelegt.
Findet zum Termin der
mündlichen Prüfung statt.

Mündliche PrüfungEnde Mai - Anfang Juni 2014Ende Nov- bis Mitte Dez. 2014

Weitere Termine bis 2015 können Sie gern unter der Tel.-Nr.: 040/36138-421 erfragen.

Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung

Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Verordnung.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus der Verordnung)

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann/Bankkauffrau” oder „Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau” und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren
oder

3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen Antrag auf Zulassung stellen.

Prüfungsgebühren

Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro

Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen / Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif.

Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

Vorbereitungslehrgänge

Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.

DOKUMENT-NR. 5692

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