| 1. Halbjahr 2012 | 2. Halbjahr 2012 |
| Anmeldeschluss | 15. Januar 2012 | 15. Juli 2012 |
Schriftliche Prüfungen
- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft (120 min) - Betriebswirtschaft (120 min) - Volkswirtschaft (120 min) | 26. März 2012 | 4. Oktober 2012 |
- Privatkundengeschäft (120 min) oder - Immobiliengeschäft (120 min) oder - Firmenkundengeschäft (120 min)
- Recht (120 min) | 27. März 2012 | 5. Oktober 2012 |
| Mündliche Ergänzungsprüfung | Wird im Einzelfall festgelegt. Findet zum Termin der mündlichen Prüfung statt. | Wird im Einzelfall festgelegt. Findet zum Termin der mündlichen Prüfung statt. |
| Mündliche Prüfung | 29.05. bis 13.06.2012 | Ende Nov. - Mitte Dez. 2012 |
| | |
| 1. Halbjahr 2013 | 2. Halbjahr 2013 |
| Anmeldeschluss | 15. Januar 2013 | 15. Juli 2013 |
Schriftliche Prüfungen
- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft (120 min) - Betriebswirtschaft (120 min) - Volkswirtschaft (120 min) | 18. März 2013 | 10. Oktober 2013 |
- Privatkundengeschäft (120 min) oder - Immobiliengeschäft (120 min) oder - Firmenkundengeschäft (120 min)
- Recht (120 min) | 19. März 2013 | 11. Oktober 2013 |
| Mündliche Ergänzungsprüfung | Wird im Einzelfall festgelegt. Findet zum Termin der mündlichen Prüfung statt. | Wird im Einzelfall festgelegt. Findet zum Termin der mündlichen Prüfung statt. |
| Mündliche Prüfung | Ende Mai - Anfang Juni 2013 | Ende Nov. - Mitte Dez. 2013 |
| | |
| 1. Halbjahr 2014 | 2. Halbjahr 2014 |
| Anmeldeschluss | 15. Januar 2014 | 15. Juli 2014 |
Schriftliche Prüfungen - Allgemeine Bankbetriebswirtschaft (120 min) - Betriebswirtschaft (120 min) - Volkswirtschaft (120 min) | 24. März 2014 | 9. Oktober 2014 |
- Privatkundengeschäft (120 min) oder - Immobiliengeschäft (120 min) oder - Firmenkundengeschäft (120 min) - Recht (120 min) | 25. März 2014 | 10. Oktober 2014 |
| Mündliche Ergänzungsprüfung | Wird im Einzelfall festgelegt. Findet zum Termin der mündlichen Prüfung statt. | Wird im Einzelfall festgelegt. Findet zum Termin der mündlichen Prüfung statt. |
| Mündliche Prüfung | Ende Mai - Anfang Juni 2014 | Ende Nov- bis Mitte Dez. 2014 |
Weitere Termine bis 2015 können Sie gern unter der Tel.-Nr.: 040/36138-421 erfragen.
Information zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Die schriftlichen Prüfungen können gegebenenfalls durch mündliche Ergänzungsprüfungen ergänzt werden. Hierzu wird gesondert eingeladen, wenn durch die Ergänzungsprüfung das Bestehen der Prüfung oder eine eindeutige Beurteilung erreicht werden kann. Näheres regelt die Verordnung.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus der Verordnung)
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann/Bankkauffrau” oder „Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau” und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren
oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Anmeldetermin sollten Sie einen Antrag auf Zulassung stellen.
Prüfungsgebühren
Bearbeitungsgebühr: 50,00 Euro
Prüfungsgebühr: 400,00 Euro
Ab 7. März 2009 eingehende Anmeldungen / Anträge auf Zulassung zu einer Fortbildungsprüfung unterliegen einem neuen Gebührentarif.
Bei der Prüfungsteilnahme wird die Bearbeitungsgebühr auf die Prüfungsgebühr angerechnet. Bei einem Rücktritt von einer Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach erfolgter Anmeldung werden anteilige Gebühren erhoben. Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Vorbereitungslehrgänge
Hinweise auf Weiterbildungsanbieter finden Sie unter WIS, der Weiterbildungsdatenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern, und in Hamburgs Kursportal WISY von W.H.S.B. Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gemeinnützige GmbH.